Flugverspätungen gehören zu den häufigsten Ärgernissen auf Reisen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass ihnen in vielen Fällen eine Flugverspätung Erstattung von bis zu 600 Euro zustehen kann. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Anspruch besteht, wie hoch die Ausgleichszahlung sein kann und welche Schritte nötig sind, um das Geld von der Fluggesellschaft zu erhalten.
Ein verspäteter Flug kann schnell die gesamte Reiseplanung durcheinanderbringen. Verpasste Anschlussflüge, lange Wartezeiten am Flughafen oder zusätzliche Hotelübernachtungen gehören zu den typischen Folgen. Doch viele Reisende wissen nicht: In der Europäischen Union sind Passagiere bei Flugproblemen gut geschützt.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Fluggäste Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Grundlage dafür ist die europäische Fluggastrechteverordnung. Sie regelt, wann Airlines für Verspätungen, Flugausfälle oder überbuchte Maschinen zahlen müssen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wann dir Geld zusteht, wie hoch die Entschädigung ausfallen kann und worauf du achten solltest.

Die wichtigsten Rechte von Flugpassagieren sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. Sie gilt für Flüge, die:
Die Verordnung verpflichtet Fluggesellschaften, ihre Passagiere bei größeren Verspätungen zu unterstützen und in bestimmten Fällen auch finanziell zu entschädigen. Dazu gehören unter anderem:
Besonders wichtig: Der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung entsteht meist erst ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielort.

Nicht jede kleine Verzögerung führt automatisch zu einer Auszahlung. Entscheidend ist vor allem die tatsächliche Ankunftsverspätung.
Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn:
Die Regel gilt nicht nur bei klassischen Flugverspätungen. Auch bei Flugausfällen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen kann eine Entschädigung möglich sein.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Das bedeutet: Auch bei günstigen Flugtickets können hohe Ausgleichszahlungen möglich sein.
Typische Entschädigungsbeträge sind:
Diese Beträge gelten pro Passagier. Bei Familien oder mehreren Reisenden kann sich die Summe also schnell auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro erhöhen.

Trotz klarer Regeln gibt es Situationen, in denen Fluggesellschaften nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Das betrifft vor allem sogenannte außergewöhnliche Umstände.
Dazu zählen beispielsweise:
In solchen Fällen kann die Airline argumentieren, dass sie die Verspätung nicht verhindern konnte. Dann entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Allerdings kommt es häufig auf den konkreten Einzelfall an – und nicht selten müssen Gerichte entscheiden, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Neben einer möglichen Entschädigung haben Passagiere bei längeren Wartezeiten oft auch Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Passagiere während der Wartezeit nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben.
Auch wenn das Recht auf Entschädigung klar geregelt ist, erhalten viele Reisende ihr Geld nicht automatisch. Airlines reagieren häufig erst auf eine formelle Forderung.
Typische Schritte sind:
Für die Forderung kann auch ein Musterbrief genutzt werden, der direkt an die Fluggesellschaft geschickt wird.
Wenn dein Flug verspätet ist, helfen diese einfachen Schritte:
In vielen Fällen können Entschädigungsansprüche sogar noch Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden, abhängig vom nationalen Recht.
Flugverspätungen sind ärgerlich – doch Reisende müssen die Situation nicht einfach hinnehmen. Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere umfassend und ermöglicht in vielen Fällen eine Flugverspätung Erstattung von bis zu 600 Euro pro Person.
Wichtig ist vor allem, die eigenen Rechte zu kennen und Verspätungen gut zu dokumentieren. Wer vorbereitet ist und seine Ansprüche konsequent geltend macht, kann sich zumindest einen Teil des Ärgers finanziell ausgleichen lassen.
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Dank seiner wasserdichten Beschichtung separiert es nasse, schmutzige Ausrüstung, Schuhe und Wäsche vom restlichen Gepäck. Zudem hemmt die antimikrobielle Polygiene StayFresh™-Technologie das Wachstum geruchsverursachender Bakterien. Sehr wertvoll für aktive Reisende, die kurz vor der Heimreise noch mal in die Laufschuhe schlüpfen oder eine Runde schwimmen gehen. Das gesamte Active Shield Compartment kann noch einmal nach außen aufgeklappt werden – so bleibt der Raum dahinter nicht ungenutzt. Dank Verbindungs-Reißverschluss lässt es sich alternativ auch komplett entfernen.
Um Platz für Mitbringsel zu schaffen, das gefällt uns natürlich sehr, kann der QUADRO PRO über einen zusätzlichen Reißverschluss erweitert werden. Ein direkt ins Hardcase integriertes, TSA-geprüftes Zahlenschloss schützt das Gepäck vor fremdem Zugriff. Verfolgen lässt es sich über den praktischen Apple-AirTag im Inneren.
Quadro Pro International Carry On
Quadro Pro Check In
Fotos: Gregory/crystal communications
Quelle: Gregory/crystal communications
Zum Start ins neue Jahr bietet die Fluggesellschaft Emirates weltweit Flüge zu Sondertarifen an. Wer bis zum 15. Januar 2019 bucht, kann ab Deutschland zu einer Vielzahl von Destinationen besonders günstig fliegen. Ob eine Auszeit am Strand, ein Outdoor-Erlebnis-Trip oder ein Kultururlaub – bei den Angeboten von Emirates sollte jeder fündig werden. Der Reisezeitraum muss zwischen dem 6. Januar 2019 und dem 30. November 2019 liegen, und zwar in der Economy Class oder der Business Class (jeweils letzter Abreisetag). So kommt man schon ab 429 Euro nach Dubai oder für 70 Euro mehr nach Bangkok. Und für 999 Euro ist sogar Sydney drin.
Weiteres Highlight für Shopping-Fans: Anlässlich des Dubai Shopping Festivals spendiert Emirates Reisenden in der Economy Class auf dem Rückflug nach Deutschland zehn Kilogramm zusätzliches Freigepäck. Die Aktion gilt für alle bis zum 2. Februar 2019 neu getätigten Flugbuchungen nach Dubai (Hin- und Rückflug), der letzte Abreisetag ist der 4. Februar 2019.

Mit insgesamt zehn täglichen Flügen ab Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg bietet Emirates beste Verbindungen zu Destinationen im Indischen Ozean, im Nahen Osten, in Asien, Afrika, Australien und Neuseeland. Sie werden teilweise mit dem Flaggschiff der Emirates-Flotte, dem Airbus A380, durchgeführt.
„Fly better with Emirates“: Mit der neuesten Version des Bordunterhaltungssystems ice Digital Widescreen kommen Passagiere aller Klassen in den Genuss von über 3.500 Video- und Audiokanälen. ice wurde 2018 zum 14. Mal in Folge von dem unabhängigen Passagierbefragungsinstitut Skytrax als „World’s Best Airline Inflight Entertainment“ ausgezeichnet. Zudem bietet Emirates großzügige Freigepäckgrenzen von bis zu 35 Kilogramm in der Economy Class, 40 Kilogramm in der Business Class und 50 Kilogramm in der First Class. Die Zahl der Gepäckstücke innerhalb dieser Freigepäckgrenzen ist nicht limitiert.
Alle Preise gelten jeweils pro Person für den Hin- und Rückflug in der Economy Class bzw. Business Class – sämtliche Steuern und Gebühren sind bereits enthalten. Vereinzelte Zeiträume können von der Buchung ausgeschlossen sein. Economy-Flüge in dem Sondertarif müssen zehn Tage vor Abflug gebucht werden, in der Business Class gilt eine Vorausbuchungsfrist von 90 Tagen vor Abflug. Die Sondertarife unterliegen speziellen Tarifbedingungen sowie einer eingeschränkten Verfügbarkeit und können auf www.emirates.de, telefonisch unter 069 – 945 19 20 00 oder im Reisebüro gebucht werden.
Also Outdoor-Fans: Wer günstig und gleichzeitig komfortabel fliegen will, sollte seine Reise bis zum 15. Januar gebucht haben!
Fotos: Emirates
Quelle: Pressemitteilung der Emirates/Wilde & Partner Public Relations