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Hunde brauchen viel Auslauf und lieben es, die Gegend zu erkunden. Stressiger Straßenlärm kann dabei aber ganz schön störend sein. Deswegen gehen viele Halter mit ihren vierbeinigen Begleitern in den Wald. Schon aus eigenem Interesse sollten bei den Ausflügen in die Natur ein paar Grundregeln beachtet werden. Sonst können Wildtiere oder sogar die Hunde selbst schnell zu Schaden kommen. Außerdem sollten Hundehalter die gesetzlichen Vorschriften kennen.

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Keine einheitlichen Regelungen

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorschriften. Hundehalter sollten deswegen einen Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz oder Landesforstgesetz werfen. Nicht überall müssen Hunde jederzeit an der Leine laufen. Mancherorts wird die Leinenpflicht außerhalb der Schonfrist aufgehoben. Halter sollten aber trotzdem darauf achten, dass die Hunde nicht den Waldweg verlassen. Es gibt nämlich durchaus auch Bundesländer, in denen Jäger auf die Tiere schießen dürfen, wenn Sie sich zu weit von ihrem Halter entfernen oder wenn sie beim Wildern erwischt werden.

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Was grundsätzlich zu beachten ist

Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften sollten Halter auf die folgenden Punkte achten:

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Wo gilt Leinenpflicht im Wald?

In einigen Bundesländern herrscht das ganze Jahr lang eine gesetzliche Leinenpflicht. Dort darf der Hund also auch außerhalb der Schonzeit nicht frei herumlaufen.

Was hat es mit der Schonzeit auf sich?

Schonzeiten dienen dem Artenschutz und sollen sicherstellen, dass die Tiere in der Aufzucht ihrer Nachkommen nicht gestört werden. In manchen Bundesländern müssen Halter ihren Hunden nur während dieser besonderen Zeit eine Leine anlegen:

Da die Schonzeiten nicht überall identisch sind, empfiehlt sich auch hier ein Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz. Grob handelt es sich aber um einen Zeitraum von März bis Juli.

Wo dürfen Hunde ganzjährig ohne Leine in den Wald?

Tatsächlich gibt es auch Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg, in denen keine allgemeine Leinenpflicht herrscht. Hinzu kommen einige Bundesländer, in denen die Regelungen von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden dürfen, sodass es große Unterschiede geben kann. Das ist zum Beispiel in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen der Fall.

Achtung: Auch wenn der Hund nicht ständig an der Leine geführt werden muss, wird erwartet, dass er jederzeit abrufbar ist. Hundehalter sollten also darauf achten, dass sich ihr Vierbeiner nicht zu weit von ihnen entfernt. Der Rückruf sollte dafür regelmäßig geübt werden. Auch ein Anti-Jagd-Training kann von Vorteil sein.

Was passiert bei Zuwiderhandlung?

Wer seinen Hund trotz Leinenpflicht frei herumlaufen lässt, riskiert zunächst ein Bußgeld. Allerdings kann das Vergehen auch weitreichendere Folgen haben. Das gilt insbesondere in den Bundesländern, in denen Jäger auf die Hunde schießen dürfen, wenn sie sich nicht mehr im Einwirkungsbereich ihres Halters befinden. Andernorts sind sie erst zum Abschuss freigegeben, wenn sie wildern. Da beide Szenarien mit dem Tod des geliebten Haustieres enden würden, sollten sie unbedingt vermieden werden.

Unser Tipp ist deswegen, den Hund immer an der Leine zu führen, auch wenn keine entsprechende Pflicht herrscht. Wer seinem pelzigen Freund ein wenig mehr Auslauf gönnen möchte, kann sich gerne für eine Schleppleine entscheiden. Die sind fünf bis zwanzig Meter lang und geben dem Hund viel Bewegungsspielraum. Der Halter behält aber jederzeit die Kontrolle über ihn und kann ihn bei Bedarf schnell zurückziehen.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Der Verstoß gegen die Leinenpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, entscheiden ebenfalls die Bundesländer. Beim ersten Vergehen werden meist relativ niedrige Beträge von 50 bis 250 Euro verhängt. Wiederholte Verstöße können Hundehaltern aber teuer zustehen kommen. In Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich.

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