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Eine Kooperation als Grundlage zur Perfektion im Bereich Outdoorbekleidung

Seit vielen Jahren setzt der norwegische Sportbekleidungshersteller Norrøna auf die vielseitigen und leistungsstarken Textilinnovationen von Polartec. Als Vorreiter der Bekleidungs- und Textilbranche gehören die beiden einfach zusammen. Ihre Kooperation geht sogar so tief, dass Norrøna 2015 maßgeblich an der Entwicklung von Polartec® Alpha™ Direct beteiligt war. Und so findet die aktive Wärmeisolation vielfältige Anwendung in den verschiedenen Midlayern der skandinavischen Outdoormarke. Auch für Winter 2023 glänzt Polartec® Alpha™ in dem Lyngen Alpha100 Zip Hood und dem Lyngen Alpha90 Raw Jacket.

Lyngen Alpha100 Zip Hood M

Das Lyngen Alpha100 Zip Hood ist die atmungsaktivste Thermojacke von Norrøna. Dank seiner außergewöhnlichen Leistung in puncto Atmungsaktivität und Wärmerückhalt eignet sich der leichte Midlayer fürs Skitouring genauso wie für sämtliche Outdoor-Aktivitäten mit mittlerer bis hoher Intensität. Die Kapuzenjacke ist aus einem leichten aero100-Stoff aus recyceltem Nylon gefertigt, der atmungsaktiv ist, für Windschutz sorgt und dank Stretch-Anteil die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.

Zusätzlich ist das 20D Ripstop Material mit einer wasserabweisenden DWR-Behandlung ausgestattet. Für atmungsaktive Wärme wurde das Zip Hood mit Polartec® Alpha® isoliert. Diese sorgt dafür, dass Träger*innen sowohl im aktiven als auch im Ruhezustand konstant gewärmt werden und überschüssige Wärme nach außen abgegeben wird. Um Polartec® Alpha™s Können optimal auszunutzen, wurden zwei verschiedene Stärken der Wärmeisolation verwendet: Am Körper kommt Polartec® Alpha™ 90 (90g/m2), an den Schultern Polartec® Alpha™ 120 (120g/m²) zum Einsatz. In dieser Stärke werden die anspruchsvolleren Muskelgruppen geschützt und der Widerstand gegen die Kompression durch Rucksackgurte erhöht. Das Jacket verfügt über zwei seitliche Einschubtaschen und eine Brusttasche mit Reißverschluss, eine helmkompatible Kapuze mit verstärkter Krempe, eine Innenleiste für den Schutz vor Zugluft sowie einen elastischen Saum. Die großzügig geschnittene Herrenjacke im Y-Schnitt hat eine funktionelle Passform und wurde für mehr Beweglichkeit an den Ärmeln vorgeformt. Erhältlich in drei Farben für 339 Euro.

Lyngen Alpha90 Raw Jacket M/W

Norronas leichtestes Midlayer trumpft mit zwei Technologien von Polartec: Polartec® Alpha™ Direct (90g/m²) sorgt für bedarfsorientierte Atmungsaktivität und Wärme, während das leichte Polartec® Power Dry™ ein hocheffizientes Feuchtigkeitsmanagement und schnelle Trocknung bietet. 

Durch die Verwendung von Alpha Direct kann der Midlayer zudem direkt auf der Haut getragen werden und als Baselayer fungieren. So ist das Jacket der ideale Begleiter für intensive Aktivitäten wie Skitouren oder Eisklettern. Zu den weiteren Ausstattungsmerkmalen der Jacke gehören Armabschlüsse mit integrierten Handgamaschen und Gummizug, eine kleine Brusttasche, sowie ein höher geschnittener Kragen und ein verlängerter Rücken für zusätzlichen Schutz. Für mehr Bewegungsfreiheit sind die Ellenbogen vorgeformt. Das Lyngen Alpha90 Ray Jacket ist als Damen- und Herrenmodell für 169 Euro erhältlich.

Über Polartec®

Polartec®, eine Marke von Milliken & Company, ist ein Kollektiv von neugierigen Köpfen, unermüdlichen Innovator*innen und engagierten Problemlöser*innen. Wir schauen über das Bestehende hinaus und schaffen Originale. Wenn es machbar ist, machen wir es. Und wenn es nicht machbar ist? Dann finden wir einen Weg. Wir sind die Urheber und Erfinder des Fleece-Stoffs. Unsere einzigartigen, konkurrenzlosen Innovationen sind auch in Zukunft richtungsweisend.

Quelle: Polartec

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Pressemeldung der Deutschen Wildtier Stiftung

Wenn im Herbst die Blätter fallen, dann kommen sie wieder zum Vorschein: Die Laubbläser und die Laubsauger. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht. 

Pressemeldung Deutsche Wildtier Stiftung: Weg mit Laubbläsern – zurück zu Harke und Besen

Der Herbst ist da: Leise fallen die Blätter und bedecken Straßen und Bürgersteige, Rasen und Beete in Parks und Gärten. Das ruft diejenigen auf den Plan, die der Meinung sind, öffentliche Anlagen und private Vorgärten müssten penibel von der Blätterlast befreit werden. Müssen sie wirklich? „Nur, wenn es darum geht, dass auf öffentlichen Wegen kein Mensch gefährdet wird“, sagt Jenifer Calvi, Pressereferentin der Deutschen Wildtier Stiftung. Nasse Blätterschichten sind eine rutschige Angelegenheit; Städte und Kommunen haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Bürger sicher auf öffentlichen Wegen unterwegs sind. 

Das ging bis Ende der 90er-Jahre mit dem guten alten Besen, dem Rechen oder einer Harke. Seitdem scheint der Laubbläser des Deutschen liebstes Kind, wenn es um die Beseitigung des Herbstlaubes geht. Beliebt ist auch der Laubsauger, der die Blätter gleich im Inneren zerhäckselt.

„Beide Varianten sind aus Sicht des Umwelt- und Artenschutzes unvertretbar“, sagt Jenifer Calvi. Denn Laubbläser pusten mit einer Luftgeschwindigkeit von bis zu 250 Stundenkilometern – und nebenbei: Das ist schon Orkanstärke – nicht nur Äste und Blätter von Rasen und Wegen.

Mit dem Laub werden Spinnen, Insekten und sogar Kleinsäuger wie Jung-Igel oder Mäuse 70 Meter pro Sekunde durch die Luft geschossen. Auch die Lautstärke von über 100 Dezibel – das entspricht dem Lärm eines Presslufthammers – ist nicht nur für menschliche Ohren eine Zumutung, sondern für Wildtiere eine Belastung.  

Und in Laubsaugern werden mit den pflanzlichen Teilen die eingesogenen Tiere gleich mit zerstückelt: „Auf diese Weise werden viele, darunter auch seltene Insektenarten, Jahr für Jahr zerschreddert.“ Zudem fehlt mit den früher üblichen Laubteppichen auf Wiesen und Laubhaufen in den Gärten wertvoller Lebensraum für Wildtiere, die jetzt auf der Suche nach ihrem Winterschlafplatz oder lebenswichtiger Nahrung sind. Damit Igel, Spitzmaus, Erdkröte, Schmetterling, Marienkäfer, Ringelnatter oder Molch im Winter ein Zuhause beziehen können und Nahrung finden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung daher, auf diese Geräte zu verzichten.  

Calvi: „Laub gehört zum Nährstoffkreislauf und fördert die Biodiversität.“

Fünf Gründe, den Laubbläser im Schuppen zu lassen – oder bestenfalls gar nicht erst anzuschaffen:

  1. Wer Harke und Besen nutzt, um das Laub zusammenzukehren, tötet keine Spinnen und Insekten oder zerstört die Rückzugsorte von Mäusen, Igeln und Insekten.
  2. Laub auf Beeten und unter Hecken und Sträuchern schützt den Boden vor dem Austrocknen.
  3. Aus Laub im Komposthaufen machen Regenwürmer, Milben und Bakterien Komposterde, die im nächsten Jahr wertvolle Nährstoffe für Blühpflanzen und den eigenen Gemüseanbau liefert.
  4. Es kommt zu weniger CO2-Ausstoß und weniger Feinstaubbelastung.
  5. Wer den Laubbläser auslässt, kann frische Herbstluft atmen und die bunten Herbstblätter leise und sachte zu Boden fallen hören.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung

Über den Unmut im Berchtesgadener Land

Erst vor wenigen Tagen jährte sich der „Corona-Jahrestag“ zum ersten Mal. Die Beschränkungen und Herausforderungen kratzen somit nun bereits schon an der „400-Tage-Marke“. In immer Regionen protestieren neben den Bürgern vor allem die Geschäftsleute gegen die Art der Beschränkungen und Einschränkungen. Aus Sorge und Angst um ihre Existenzen. Häufig traditionell über viele Jahre gewachsen und Einnahmequelle für die ganze (Groß-)Familie. Auch im Berchtesgadener Land.

Denn: Nach dem Gastronomie und Hotellerie im Sommer 2020 mit umfangreichen Hygienekonzepten einen erfolgreichen Neuanfang wagten und die Region in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugs- und Urlaubsziel war, nahm dieses Szenario ein jähes Ende. Von einem auf den anderen Tage machte das Berchtesgadener Land bundesweite Schlagzeilen. Die Region wurde im September kurzerhand binnen weniger Stunden in den harten Lockdown geschickt, Geschäfte geschlossen und allen Urlaubsgästen die sofortige Heimreise befohlen.

Viele Protestaktionen hat es seitdem gegeben. So wurde u.a.

Nun macht eine weitere Aktion von sich reden. Die „BGL steht auf! Initiative“ hat das nachfolgende Schreiben an Landrat Bernhard Kern verfasst. Das folgende Schreiben ist die gesamte Orginalmeldung!

BGL steht auf! Initiative – Schreiben an Landrat Bernhard Kern

Die Pressemeldung, die laut Presseverteiler an verschiedene Medien versandt wurde, beinhaltet den nachfolgend in kursiver Schrift geschriebenen Text:

Sehr geehrter Herr Landrat Kern, 

beharrlich weigern Sie sich seit Monaten, zahlreiche Schreiben von Bürgerseite ernst zu nehmen. 

Sie sollten ja bereits damit gerechnet haben, dass ausweichende Mails, die keine oder absurde Antworten geben, über kurz oder lang wieder auf Sie zurückfallen werden. 

Wir schreiben Ihnen jetzt zum wiederholten Mal in Vertretung vieler Tausend Menschen des Landkreises Berchtesgadener Land. 

Wir von der demokratischen Initiative „BGL steht auf!“ fordern im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Berchtesgadener Landes, aber auch des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland letztmalig: 

Im Detail: 

Die Politiker, dazu gehören auch Sie, sind gesetzlich dazu verpflichtet, in der aktuellen Situation, die seit einem Jahr aufrechterhalten wird, regelmäßig den Beweis dafür zu liefern, dass überhaupt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ existiert. 

Diesen Beweis sind Sie, Ministerpräsident Söder, alle anderen Ministerpräsidenten der Länder sowie die gesamte Riege der Bundesregierung bisher vollumfänglich schuldig geblieben! 

Stattdessen gab es nach dem Hü-Hott-Verfahren fast stündlich neue, unwissenschaftliche, sich beständig widersprechende Behauptungen und eine beispiellose Pandemie-Panik-Propaganda durch Politik und – bezeichnenderweise fast unisono – die sogenannte vierte Gewalt, die (Mainstream-)Medien! 

Eine entscheidende Rolle spielt in dem Ganzen die größtenteils privat finanzierte WHO, die unter erheblichem Lobbyeinfluss steht und unter Interessenskonflikten leidet: Anlässlich der als erstem „Pandemie“-Versuch völlig missglückten Schweinegrippe im Jahre 2009 hat die WHO willkürlich die Definition einer „Pandemie“ geändert – seitdem reicht eine einfache Grippewelle, um die Pandemie auszurufen. Offenbar ist dies im März 2020 weltweit geschehen. 

Es gab eine offensichtlich global orchestrierte, geplante Panikmache der Bevölkerung bezüglich eines angeblichen neuen Corona-Virus – siehe hierzu in Deutschland u.a. das „Panik-Papier“ des Innenministeriums und das illegale Einspannen von Wissenschaftlern für „gewünschte Hochrechnungen“ mit „Millionen von Toten“ als Pseudo-Rechtfertigung drakonischer, wirtschaftszerstörender Maßnahmen durch Minister Seehofer. 

Sie (und alle anderen Politiker, die mit „Maßnahmen“ jonglieren) sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig mit beweisbaren, tragfähigen Fakten (!) nachzuweisen, dass etwaige Maßnahmen verhältnismäßig, angemessen und zielführend sind. Diese Nachweise sowie eine klare Definition des Zieles und wann dieses als „erreicht“ gilt, ist die Politik bisher ebenfalls vollumfänglich schuldig geblieben! 

Auf Basis unseres gesunden Menschenverstands sowie der Beratung durch verschiedene Wissenschaftler und durch Rechtsanwälte sind wir zu folgenden Einsichten gelangt: 

Die von den derzeitigen Bundes- und Landesregierungen verhängten, drakonischen, schädlichen und obendrein völlig sinnlosen „Maßnahmen“ und Grundrechtseinschränkungen sowie Freiheitsberaubungen sind – sogar länderübergreifend! – allesamt rechtswidrig und illegal. Der Oberste Bundesgerichtshof in Österreich beispielsweise hat dies längst mehrfach festgestellt, ebenso einige Gerichte in Deutschland und anderen Ländern. 

Laut Definition im sogenannten Infektionsschutzgesetz – und seinen im November eilig durchgedrückten Zusätzen – muss die Exekutive ein Infektionsgeschehen nachweisen, bevor sie irgendwelche Maßnahmen auf Zeit verhängen könnte. 

Da die gesamte Exekutive bisher jeglichen Beweis eines wissenschaftlich sauber nachgewiesenen Infektionsgeschehens schuldig geblieben ist – und die Beweislast des Gegenteils inzwischen erdrückend ist – gab es offensichtlich nie eine epidemische Lage nationaler (oder internationaler) Tragweite

Wir führen als Rechtsbeweis ein Urteil des Amtsgerichts Weimar an, 6 OWi-523 Js 202518/20 vom 11.1.2021. 

Inhalte des Urteils in Kurzform: 

Wir als Bevölkerung sind hier übrigens nicht in der Beweispflicht, sondern die Exekutive. 

Aufgrund der inzwischen katastrophalen Lage durch die Maßnahmen weisen Tausende Wissenschaftler, fast alle alternativen Medien und viele hunderttausend, wahrscheinlich sogar Millionen Menschen mit gesundem Verstand seit Monaten u.a. auf folgende, bewiesene Fakten hin: 

Wir möchten von den vielen Tausend Experten, die sich gegen die Corona-Politik stellen, eine Expertin namentlich nennen: Die irische Molekularbiologin Prof. Dr. Dolores Cahill hat in wissenschaftlicher Vorgehensweise 1.500 „Corona-positive“ PCR-Tests nachuntersucht. Keine einzige Probe enthielt ein Corona-Virus, es handelte sich ausschließlich um Influenza-A- und B-Typen

Der wissenschaftlich saubere Virusbeweis ist nach unseren Informationen bis dato nicht erfolgt. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis eines außergewöhnlichen, von anderen Jahresdurchschnitten abweichenden Krankheitsgeschehens im Bereich der Atemwege. 

Das bedeutet: Spätestens seit Inkrafttreten des „Infektionsschutzgesetzes“ im November 2020 ist die behauptete „Pandemie“ de jure und de facto vorbei! 

Vielleicht wissen Sie es nicht: Sie haften persönlich für die von Ihnen verhängten Maßnahmen und deren immens schädliche Folgen

Wir gehen davon aus, dass Sie (und alle anderen Verantwortlichen) bald unter einer regelrechten Klagewelle erdrückt werden, sobald diese Fakten einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt werden. 

Hinweise und Fakten zum Virus im Detail: 

  1. Das angebliche neue Virus der seit Jahrzehnten bei uns heimischen Corona-Familie existiert nach unseren Recherchen offenbar nur als Computermodell  – und zwar als Rekonstruktion und als bunte Renderings, letztere für die unkritische Öffentlichkeit
  2. Kreuzimmunität wurde bei den „Katastrophen-Hochrechnungen” der Politik nicht berücksichtigt
  3. Seit mehr als 100 Jahren ist es wissenschaftlich üblich, beim Verdacht auf einen neuen Erreger nach den Kochschen Postulaten vorzugehen. 

Diese vier Postulate erbringen den Nachweis für einen Erreger: 

  1. Der potentielle Erreger muss regelmäßig im erkrankten Organismus nachgewiesen werden können und er muss ein Krankheitsbild erzeugen, dessen Symptome typisch und bisher unbekannt sind
  2. Der Erreger muss in der Petrischale in Reinkultur angezüchtet werden können
  3. Bei der Kontroll-Infektion eines Makroorganismus mit der Reinkultur des Erregers muss der Organismus die typische Krankheit ausbilden
  4. Der Erreger muss sich aus diesem experimentell infizierten Organismus ebenfalls wieder in Reinkultur anzüchten lassen. 
  1. Trotz finanzieller Anregungen in sechsstelliger Höhe (!) konnte bis zum heutigen Tage, soweit wir wissen, kein Wissenschaftler ein reines Isolat von SARS-CoV-2 liefern
  2. Die chinesische Gesundheitsbehörde CCDC und alle europäischen Gesundheitsministerien, die zum Thema bereits angefragt wurden (Deutschland, Irland etc.), bestätigen: 
    1. Ein Virus wurde bisher nach den wissenschaftlichen Vorgaben der Kochschen Postulate nicht isoliert 
    2. Es gibt nur Computermodelle eines Virus
    3. Es gibt bunte Renderings, d.h. ebenfalls am Computer erstellte Bildchen, die suggerieren, sie seien Abbild des Virus – dabei handelt es sich um freie Erfindungen
    4. Bisher wurde natürlich auch keine „Mutante“ isoliert
    5. Damit fehlt immer noch der Virusbeweis
    6. Die Behauptung, es gäbe ein gefährliches neues Virus, ist also nach aktuellem Wissensstand unwissenschaftlich.
  1. Im Chor mit vielen anderen Politikern behaupten Sie: Die sogenannten Inzidenzzahlen wären im Landkreis viel zu hoch. 
  2. Wir weisen Sie auf folgende Fakten hin: 
    1. „Inzidenz“ bedeutet per definitionem in der Epidemiologie und medizinischen Statistik die Häufigkeit von neu auftretenden Krankheitsfällen innerhalb einer Zeitspanne
    2. Inzidenz bedeutet nicht das Auftreten von positiven oder negativen Testergebnissen bei gesunden Menschen!
    3. Die „Grenzwerte“ für die sogenannte Inzidenz sind politisch willkürlich und unwissenschaftlich gewählt – und werden derzeit ja täglich völlig absurd immer weiter nach unten verschoben
    4. Die Zahlen der Testpositiven hochzurechnen, ohne sie mit der Anzahl der Tests gegenzurechnen, ist mathematisch falsch und unwissenschaftlich 
    5. Eine „Inzidenz“ von unter 35 ist mit den hoch fehleranfälligen bzw. falsch angewandten Tests je nach Jahreszeit und Testhäufigkeit fast unmöglich zu erreichen
    6. Aktuell finden unwissenschaftliche Massentests gesunder Menschen statt – derzeit im BGL mehr als 6.000 pro Woche, das entspricht ca. 6 % der Landkreis-Bevölkerung
      Hierdurch ergeben sich automatisch „Inzidenzen“ jenseits der von der Politik (aktuell) als erstrebenswert propagierten 35
    7. Unabhängige Wissenschaftler und Menschen mit gesundem Menschenverstand kritisieren das gesamte Gebäude der „Inzidenz“-Behauptungen schon seit Monaten scharf: 
      1. Die Bezeichnung „Inzidenz” wird hier unrichtig verwendet
      2. Es handelt sich nur um positive Testergebnisse, keine Kranken
      3. Gesunde werden getestet, obwohl dies grob unwissenschaftlich ist. 
    8. Sogar Schulkinder sind in der Lage, anhand der offiziellen Zahlen von RKI und anderen Behörden auszurechnen, wie es sich mit der – wir würden sagen kriminell angewandten – „Inzidenz” verhält! 
    9. Rechenbeispiel: 
      1. Täglich werden laut LRA im BGL ca. 1.000 Tests durchgeführt
      2. Fehlerquote von ca. 0,5 %, d.h. 5 falsch positive pro 1.000 Tests
      3. 5 x 7 Tage / Einwohnerzahl von ca. 105.000 * 100.000 =

grundsätzlich falsche „Inzidenz” von ca. 33 – alleine durch die Mindest-Fehlerquote! 

  1. Die bloße Behauptung, es gäbe ein gefährliches Virus oder gar zahlreiche (bisher ebenfalls unbewiesene) „Mutationen“, reicht vielleicht aus, um vielen Menschen Angst einzujagen.
    Diese Behauptung ist jedoch unwissenschaftlich und müsste zwingend den Beweis nach sich ziehen, dass sie wahr ist. 
  2. Die Politik ist hier in der Beweispflicht und auch in der Haftung!
  1. Das PCR-Test-Verfahren (Polymerase-Kettenreaktion) kann Gensequenzen, also winzig kleine Bestandteile von Organismen, nachweisen
  2. Das Verfahren ist, u.a. laut Erfinder Kary Mullis, nicht für die Diagnose geeignet, sondern ein reines Forschungsinstrument
  3. Der verwendete PCR-Test ist nach wie vor weder validiert noch zur Krankheitsdiagnostik zugelassen
  4. Der Labortest gibt keine eindeutige Aussage wie „positiv“ oder „negativ“, sondern nur Hinweise auf eine Richtung
  5. Das Testen von symptomlosen Menschen (früher nannte man sie „Gesunde“!) ist grob unwissenschaftlich
  6. Die WHO weist in einer Notiz vom 20.1.2021 darauf hin, dass das Testen Gesunder unterbleiben muss und dass positive Testergebnisse Gesunder nicht in die Statistik einfließen dürfen! 
  7. Die Tests bringen seit Monaten erwiesenermaßen eine variierende, teils extrem hohe Zahl falsch-positiver Ergebnisse
  8. Laut RKI fließen alle einzelnen Testergebnisse in die Statistik ein, auch, wenn sich Menschen – wie viele es u.a. aus beruflichen Gründen tun – wöchentlich z.B. dreimal testen lassen! 
    1. Die Statistik ist somit völlig wertlos – die Zahlen sind grob unwissenschaftlich und fälschlicherweise viel zu hoch!  
  9. Wir alle wissen nicht, auf welche Gensequenzen der Drosten-Test ausgelegt ist – nachdem SARS-CoV-2 offenbar nicht isoliert wurde, ist diese Frage umso drängender: Auf welche Gensequenzen spricht dieser Test überhaupt an?
    Offensichtlich reagieren etliche Varianten des PCR-Tests ja auch auf Influenza, wie bereits nachgewiesen! 
  10. Eine definierte Amplifizierungs- bzw. Zykluszahl (sprich, wie oft die winzigen Gen-Schnipselchen verdoppelt werden) wurde ebenfalls nicht festgelegt. So ist keine vergleichende/wiederholbare Aussage der Tests möglich!
  11. Bei Zyklen über 25 besteht keine wissenschaftliche Aussagekraft mehr: Nach umfassenden Recherchen der Stiftung Corona Ausschuss werden die Tests teilweise auf 45 Zyklen gefahren – das bedeutet mehr als das Millionenfache des Zykluswerts von 25! 
    1. Diese Vorgehensweise ist grob unwissenschaftlich und liefert automatisch eine hohe Zahl falsch-positiver Ergebnisse!
      Zufall oder Absicht? 
  12. Der PCR-Test kann keine Infektionen nachweisen. Der PCR-Test kann nur einen Hinweis darauf geben, ob eine bestimmte Gensequenz einer Substanz gefunden wurde. 
  13. Der Test weist zudem nicht nach, wie hoch eine Viruslast ist und ob die positiv getestete Person infektiös (ansteckend) ist oder z.B. kreuzimmun! 
  1. Der Test kann keine Infektionen nachweisen
  2. Der Test kann nicht nachweisen, wann der Getestete mit dem genetischen Material in Berührung gekommen ist, auf das der Test anspricht
  3. Viele Menschen gehen – gerade bei uns im Grenzgebiet! – mindestens einmal wöchentlich zum Testen. All das fließt in die Statistik fälschlicherweise als „neue Zahlen“ ein!
  4. Alle Behauptungen zu „Neu-Infektionen” sind somit wissenschaftlich und faktisch nicht haltbar! 
  5. Weit über 90 Prozent der positiv Getesteten bleiben völlig gesund oder erleben höchstens moderate Erkältungssymptome, schwere Verläufe sind die Ausnahme
  6. Die „an oder mit“ Covid-19 Verstorbenen hatten in der großen Mehrzahl multiple, schwere Vorerkrankungen. Obduktionen, u.a. von Prof. Dr. Klaus Püschel, haben ergeben, dass ein ursächliches „Sterben an“ Covid-19 offenbar nicht oder nur vereinzelt nachzuweisen ist 
  7. Auch der sogenannte Antigentest kann kein Virus nachweisen, er liefert nur indirekte Hinweise auf winzige Bruchteile eines vom Computer vorgeschlagenen „Virus-Genoms“! 
  8. Ganz aktuell konstatiert sogar das RKI auf seiner Website, dass bis zu 98 Prozent aller Antigen-Schnelltests falsch-positive Ergebnisse liefern! Laut deren Grafik ist nur einer von 50 positiv Getesteten „infiziert” – und Sie wissen ja: infiziert heißt nicht krank, infiziert heißt nicht infektiös! 

Alle Maßnahmen sind somit nach aktueller Datenlage nichtig. Sie und die anderen Politiker sind vollumfänglich haftbar für die erzeugten Schäden. 

Stoppen Sie deshalb sofort jegliche Maßnahmen – und auch die Menschenversuche: 

Selbstverständlich ist es auf dieser Faktenbasis völlig absurd und grob fahrlässig, irgendeine Art der „Impfung“ auf mRNA- oder DNA-Vektor-Grundlage – welche RNA/DNA eines anscheinend nicht isolierten Virus…?! – zu propagieren. 

Tausende Menschen leiden durch diese Spritzen bereits an schwerwiegenden Nebenwirkungen (anaphylaktische Schocks, Lähmungserscheinungen, epileptische Anfälle, Schüttelfrost, extreme Müdigkeit etc.). Diese Nebenwirkungen und eine Vielzahl von Todesfällen weltweit in direktem Zusammenhang mit der „Impfung“ sprechen eine überdeutliche Sprache. Es gibt zudem bereits Rückrufe der „Impfstoffe”!
Laut Wissenschaftlern, wie etwa der Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill, sind zudem schwere Autoimmunreaktionen mit Todesfolge in ein paar Monaten beim nächsten Auftreten des Wildvirus (Stichwort: Zytokinsturm) zu erwarten. Unter anderem aus diesem wichtigen Grund hat trotz 20 Jahren Forschung noch nie ein mRNA-„Impfstoff“ eine reguläre Zulassung erhalten…! 

Jegliche „Impf“-Propaganda, jeglicher Einkauf dieser Genversuchs-Spritzen und das Einrichten von „Impf“-Zentren – alles eigenmächtig finanziert von unserem Geld – ist deshalb sofort zu stoppen bzw. rückgängig zu machen! 

Auch bezüglich der bereits laufenden Freiland-Genversuche an völlig ungenügend über Wirkungen und Nebenwirkungen informierten Menschen mittels mRNA- und DNA-Vektor-Spritzen empfehlen wir vor allem der Presse dringendst, sich zumindest über die diesbezüglichen Sitzungen und Ergebnisse des Corona-Untersuchungsausschusses zu informieren. Hier wurden und werden mit zahlreichen Experten professionsübergreifend die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgearbeitet, die seit Monaten stattfinden. 

Auch unseren BGL-steht-auf!-Flyer „Es ist keine Impfung!” https://bglstehtauf.de/mRNA-VEKTOR-INFOFLYER-BGLSTEHTAUF.pdf legen wir Ihnen dringend ans Herz. 

Wenn Sie, Herr Landrat, noch eine gewisse Schadensbegrenzung anstreben und guten Willen zeigen wollen, empfehlen wir Ihnen, alle „Maßnahmen” sofort aufzuheben und sich bezüglich der falsch berechneten und verwendeten „Inzidenzwerte” reumütig zu zeigen. 

Jeder kann einmal Fehler machen – das Eingestehen und ein entsprechendes Handeln macht uns jedoch erst zu selbstverantwortlichen Menschen! 

Außerdem sollten Sie mit den in diesem Brief noch einmal geballt dargebotenen Fakten schnellstmöglich auch an den Herrn Ministerpräsidenten herantreten und das sofortige Aufheben jeglicher illegaler Zwangsmaßnahmen bayernweit fordern. Natürlich bleibt Ihnen auch der Rücktritt, wenn Sie das vorziehen. 

Falls Sie die Landkreis-Bevölkerung und ihre berechtigten Forderungen weiterhin ignorieren sollten, so teilen wir Ihnen informativ mit, dass in dem Fall einige Menschen bereits angekündigt haben, per Strafanzeige die „Daumenschrauben noch stärker anzuziehen“.  Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. 

Mit freundlichen Grüßen

die Bürger*innen des Berchtesgadener Landes, heute vertreten durch BGL steht auf! 

Folgende Gruppen unterzeichnen den Brief mit:  

Quelle: „BGL steht auf!“

Recherchequellen – Urheberrechte

Das obige Schreiben ist die Originalmeldung der Initiative „BGL steht auf!“. Umfassende Angaben zu den Recherchequellen erteilen die Urheber auf Anfrage. Kontaktdaten, Ansprechpartner, etc. findet Ihr unter folgenden Adressen:

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