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Seit dem überwältigenden Erfolg des „Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“, für das über 1,7 Millionen Wahlberechtigte im Freistaat unterschrieben haben, werden seit Anfang Februar bayernweit Angebote von Landwirten zu Blühpatenschaften für Bürger beworben. Maßgeblich unterstützt wird diese Aktion vom Bayerischen Bauernverband (BBV) – ausgerechnet dem landwirtschaftlichen Lobbyverband, der sich bis zum Ende der Einschreibefrist lautstark und vehement gegen das Volksbegehren gestemmt hatte. „Blühstreifen können ein wichtiges Instrument sein, um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, aber es müssen bestimmte fachliche Kriterien eingehalten werden, sonst sind sie für den Artenschutz völlig nutzlos“, erklärt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Darüber hinaus brauchen wir zusätzlich unbedingt naturschutzfachlich sinnvolle Lösungen für besseren Artenschutz, die nur durch entsprechende Änderungen der Gesetze möglich sind, wie sie im Volksbegehren gefordert werden.“

Ja zum Blühstreifen – Aber bitte richtig!

Nun begrüßenswert erscheint, hinterfragt der LBV als Fachverband den naturschutzfachlichen Sinn. Blühstreifen können für den LBV lediglich als begleitende und unterstützende Maßnahme gewertet werden. „Blühpatenschaften sind keinesfalls als zentrales Element zur Sicherung und Förderung der Artenvielfalt in der von Ackerwirtschaft dominierten Agrarlandschaft geeignet“, betont Norbert Schäffer.

Aus Sicht des LBV müssen folgende Kriterien eingehalten werden, damit Blühstreifen überhaupt naturschutzfachlich sinnvoll sind und tatsächlich einen Beitrag zum Artenschutz leisten:

Der bayerische Naturschutzverband begrüßt das private Engagement von Bürgern, die Patenschaften abschließen. „Vor dem Abschluss einer Blühpatenschaft sollte deshalb jeder den verantwortlichen Landwirt fragen, ob dessen Angebot auch den naturschutzfachlichen Kriterien des LBV entspricht. Nur so kann jeder Bürger sicher gehen, dass sein Geld auch wirklich in den Artenschutz investiert wird“, rät Schäffer.

Doch die Blühstreifen sind nur eine von vielen notwendigen Maßnahmen, um die heimische Biodiversität zu fördern. „Die von Landwirten zur Patenschaft angebotenen Blühflächen sind kein adäquater Ersatz für Lebensräume und Strukturen, deren massiver Verlust in den letzten Jahrzehnten zum vielfach dokumentierten Artenschwund in unserer Agrarlandschaft geführt hat“, sagt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Insbesondere das Verschwinden von vernetzenden Landschaftselementen wie Hecken, Rainen, Weg- und Ackerrändern, die viele Jahrzehnte lang eigene Lebensräume gebildet haben, kann laut Schäffer nicht durch eine befristete Anlage von Blühstreifen kompensiert werden.

Nur wenn der Blühstreifen breit genug und lange genug angelegt ist und nicht bereits nach wenigen Monaten wieder umgepflügt wird, können sich Insekten entwickeln. Einheimische Insekten haben sich über lange Zeit an die heimischen Pflanzenarten gewöhnt, daher kein billiges Einheitssaatgut verwenden. Auch sollte sich der Verdienst mit den Patenschaften an den Einnahmen durch das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) orientieren. Die häufig verlangten 50 oder 60 € pro 100 qm entsprechen dem acht- bis zehnfachen.

Alle Fragen und Antworten zu Blühpatenschaften findet Ihr unter: www.lbv.de/faq-bluehpatenschaft

Bayernweit kämpfen rund 80 Aktionsbündnisse im Rahmen des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“

Umfrageergebnis zum Volksentscheid veröffentlich

Ende Februar wurde nun das Ergebnis veröffentlicht, bei der rund 1.000 Bürger befragt wurden, ob sie für den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens stimmen würden, wenn der Volksentscheid am darauffolgenden Tag stattfinden würde. 84 Prozent sprachen sich dafür aus. „Es ist sensationell, wie das Thema Artenschutz nun mitten in der Bürgerschaft angekommen ist“, so kommentiert Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens Artenvielfalt und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern, das Ergebnis.

„Das Volksbegehren war eine Weichenstellung. Der Rückenwind der Bevölkerung, zeigt, dass es kein Zurück mehr gibt. Es ist eine klare Forderung nach einem substanziell wirksamen Artenschutzgesetz und keine weichgespülten unverbindlichen Zielsetzungen“, sagt Dr. Norbert Schäffer, LBV Vorsitzender. Der von Ministerpräsident Söder einberufene runde Tisch kann zusätzliche Maßnahmen auf den Weg bringen, die aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Volksbegehrens nicht möglich waren. So könnten dringend nötige Fördermaßnahmen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft auf den Weg gebracht werden. „Die Bäuerinnen und Bauern können so eine zusätzliche Aufgabe als unsere Natur- und Landschaftspfleger übernehmen. In diese Richtung müssen wir im Sinne einer Versöhnung von Umweltschutz und Landwirtschaft denken“, sagt Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag.

Die Zustimmung zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens überwiegt bei allen Wählern der im Landtag vertretenen Parteien. „Die Umfrage zeigt deutlich, dass der Naturschutz parteiübergreifend sehr hohe Akzeptanz besitzt. Die Zustimmung zum Volksbegehren der Wählerinnen und Wähler der Regierungsparteien wie der CSU mit 80 Prozent und der Freien Wähler mit knapp 70 Prozent, macht deutlich, dass die Unterstützung des Volksbegehrens noch größer ist als bisher“, sagt Richard Mergner, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern.

Über das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten – rund 1 Million Menschen – mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen. Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen. Der Bayerische Landtag kann nun den Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen und ein eigenes Gesetz vorlegen.

In diesem Fall kommt es zum Volksentscheid, bei dem alle stimmberechtigten Bayern über die beiden alternativen Gesetzesvorschläge abstimmen können. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von rund 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Über das Artensterben

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

Volksbegehren Artenvielfalt – Weitere Infos

Quelle: Volksbegehren Artenvielfalt

Das Motto des aktuellen Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern lautet „Rettet die Bienen“. Aber worum geht es darin eigentlich genau?

Über das Volksbegehren Artenvielfalt

Das Volksbegehren tritt mit dem Ziel an, ein besseres Naturschutzgesetz zu schaffen, und will damit auch ausdrücklich die bäuerliche Landwirtschaft unterstützen. Das Volksbegehren will einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. Damit sollen Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft noch stärker gefördert und die Umstellung auf ökologischen Landbau noch intensiver unterstützt werden. Die Forderungen des Volksbegehrens wären somit eine echte Chance für Bayerns Landwirte.

Das Volksbegehren will auch Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Landwirtschaft schaffen, als große Chance für jeden Bauern. „Unsere Landwirte können sich darauf freuen, dass ihnen zusätzlich gute Angebote gemacht werden, um die Artenvielfalt zu unterstützen“, sagt Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und stellv. ÖDP-Landesvorsitzende. „Dann kommen Artenschutz und Ökonomie zusammen, und die Landwirte bekommen eine andere Perspektive als wachsen oder weichen.“

Der Gesetzesentwurf zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er den Landwirten an drei entscheidenden Stellen eine interessante wirtschaftliche Perspektive bietet. „So müssen dann zehn Prozent des Grünlands künftig zu Blühwiesen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bayerische Staatsregierung den Landwirten ein richtig gutes Angebot unterbreiten müssen“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.

Förderprogramme und finanzielle Anreize

Ähnliches würde für den geforderten Biotopverbund gelten. Auch hier würde der Bayerische Staat Flächen benötigen und allen Landwirten ein wirtschaftlich lukratives und langfristiges Angebot machen müssen. „Wir sind sicher, dass der Freistaat geeignete Förderprogramme entwickeln wird, um die Zielvorgaben des Volksbegehrens zu erfüllen. Mit finanziellen Anreizen holen wir die Landwirte ins Boot, das nützt am Ende auch ihnen“, so Ludwig Hartmann Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag.

Neben der Tatsache, dass die Nachfrage nach Biolebensmitteln in der bayerischen Bevölkerung ständig wächst, könnte die Bayerische Staatsregierung nicht zuletzt von Österreich lernen. Gute Förderprogramme kombiniert mit einem massiven Ausbau des Nachfragemarktes haben dort dazu geführt, dass bereits 27 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Insbesondere die Umstellung aller Kantinen in Behörden, Schulen, Universitäten und Krankenhäusern hatten den Absatzmarkt gestützt. Hier hat Bayern einen enormen Nachholbedarf. „Mit dem Volksbegehren schaffen wir endlich einen Sprung in Richtung nachhaltige Landwirtschaft. Das wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Bauern stärken“, sagt Richard Mergner Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Gegen das Artensterben

Ausgangspunkt des Volksbegehrens ist das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Dieses Artensterben findet vor allem im Acker- und Grünland statt und ist eine vielfach in Studien nachgewiesene Tatsache. Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dies zeigt, dass mehr und wirksamere Maßnahmen notwendig sind.

Mit dem Volksbegehren wird der Staat verpflichtet, zunächst zehn und später 13 Prozent der Landesfläche für einen Biotopverbund im Offenland zu schaffen. Dies wird in bewährter Manier über Flächenförderung und Flächenankauf geschehen. Hier werden die Landwirte als Partner benötigt.

Überfällig ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen, die in allen Bundesländern außer Bayern bereits gesetzlich verpflichtend sind. Sie dienen dem Schutz der Bäche und Flüsse vor dem Eintrag von Düngern, Pestiziden und Schlamm und stellen gleichzeitig ein Rückgrat des Biotopverbundes dar. Beweidung und Grünlandnutzung wird auf diesen Streifen weiterhin erlaubt sein.

Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.

Über das Artensterben

Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

Weitere Infos über das Volksbegehren Artenvielfalt findet Ihr hier…

Quelle: Volksbegehren Artenvielfalt

Rettet die Bienen! lautet das Motto des aktuellen Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern. Denn von 515 bayerischen Wildbienenarten sind über die Hälfte bedroht oder bereits ausgestorben. Aber die Bienen stehen nur beispielhaft für den dramatischen Artenschwund zwischen Hof und Garmisch. Nicht nur die Bestäuber der menschlichen Nahrungspflanzen, auch viele andere Tiere sind betroffen. Dies gefährdet auch das Überleben der Menschen. Bayerische Bürgerinnen und Bürger haben vom 31.1. bis 13.2.2019 die Chance per Volksbegehren ein besseres Naturschutzgesetz durchzusetzen und diese fatale Entwicklung somit einzudämmen.

Bayern: Das artenreichste Bundesland Deutschlands

Etwa 35.000 verschiedene Tierarten leben hier, manche Arten gibt es deutschlandweit sogar nur in Bayern wie zum Beispiel den Steinadler. Die Biodiversität im Freistaat, die Vielfalt des Lebens und der Arten, nimmt jedoch dramatisch ab. Rund ein Viertel aller Tiere, die in Bayern beheimatet sind, bewertet die Rote Liste des Bayerischen Umweltministeriums als verschollen, ausgestorben oder bedroht. So leben in Bayern nur noch halb so viele Feldvögel wie vor 30 Jahren. Selbst bei Arten, die einmal weit verbreitet waren, wie Kiebitz, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe sind laut Umweltministerium bedenkliche Rückgänge zu verzeichnen. Dramatische Verluste beobachtet man bei der artenreichsten Tiergruppe, den Insekten. So sind beispielsweise rund 75 Prozent aller Fluginsekten verschwunden.

Vortragstour für das Volksbegehren

Der Prozess beschleunigt sich dramatisch, wie wissenschaftliche Daten belegen. „Von 1971 bis 2001 sind mehr Arten verloren gegangen als in den 200 Jahren zuvor“, erläutert Dr. Andreas Segerer von der Zoologischen Staatssammlung in München. Der Wissenschaftler reist gerade auf Vortragstour für das Volksbegehren durch Bayern. Eine Studie des Schmetterlingsforschers in einem Gebiet bei Regensburg zeigt die Dynamik noch deutlicher: Seit Anfang des 19. Jahrhunderts sind dort 39 Prozent der Tagfalter verschwunden, rund die Hälfte davon im aktuellen Jahrzehnt.

Die entscheidenden Ursachen des Massenaussterbens sind laut Segerer lange bekannt: Der Mensch verdrängt die Tiere aus ihren Lebensräumen. Er nutzt diesen Raum selbst für intensive Landwirtschaft und erzeugt darauf Nahrungsmittel und Futtermittel für Nutztiere. Er betoniert intakte Landschaft zu und baut darauf Wohnhäuser, Gewerbegebiete oder Ski-Arenen. Die restlichen kleinen Flächen, auf denen sich noch Tiere halten können, sind zu weit voneinander entfernt, um bei der Suche nach Partnern von A nach B zu kommen. Das führt zu Inzucht und schließlich zum Absterben der Population.

Flächendeckende Überdüngung

Ein weiterer Grund für den rasanten Rückgang vieler Arten ist die flächendeckende Überdüngung durch die intensive Landwirtschaft, zu einem geringeren Anteil auch Emissionen aus Industrie und Verkehr. Viele Pflanzen sind nicht an nährstoffreiche Standorte angepasst und verschwinden – und mit ihnen die Bienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Käfer, die von diesen Pflanzen leben. Die direkteste Ursache des Insektensterbens sind schließlich Ackergifte. Sie werden in der konventionellen Landwirtschaft gezielt gegen Insekten eingesetzt, die man als Schädlinge einstuft. „Pestizide töten Insekten und ihre Futterpflanzen“, fasst Segerer zusammen. Das sei sehr einfach zu verstehen.

Fatale Folgen für den Menschen

„Die Folgen des Insektenschwunds für die Menschen sind fatal“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. Denn Insekten übernehmen, vom Menschen oft unbemerkt, vielfältige Aufgaben an der Basis unserer Ökosysteme. Sie bestäuben nicht nur Obst- und Gemüsepflanzen, sondern helfen bei der Verbreitung von Pflanzensamen, der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Entsorgung von Aas und Exkrementen. Schäffer fürchtet die Folgen: „Wenn wir unser Fundament verlieren, bricht die ganze Konstruktion darüber auch zusammen. Der Mensch hängt hier mit seinem ganzen Schicksal voll mit drin.“

Kernforderungen des Volksbegehrens

Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt setzen bei den Ursachen des Artenschwunds an. Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern, erklärt: „Das Ziel ist ein neues Naturschutzgesetz, das mit effektiven Regelungen das Artensterben in Bayern sofort stoppen soll, zum Beispiel durch die bayernweite Vernetzung der verbliebenen Lebensräume, der Schaffung von Blühwiesen und der Verbannung von Pestiziden.“

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, kritisiert die langjährige Untätigkeit der Bayerischen Staatsregierung: „Die Bayerische Biodiversitätsstrategie von 2008 ist völlig wirkungslos. Wie im Bericht ‚NaturVielfaltBayern’ von 2014 zugegeben wird, ist es nicht gelungen, die weitere Abnahme der Arten zu verhindern. Das Naturschutzgesetz, das mit dem Volksbegehren Artenvielfalt in Kraft treten soll, packt die Ursachen endlich richtig an.“

Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern ergänzt: „Wir haben nicht mehr viel Zeit. Neben dem Klimawandel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und ihrer Ökosystemleistungen die größte Herausforderung für die menschliche Existenz. Wir bitten deshalb die Bevölkerung um Unterstützung des Volksbegehrens.“

Weitere Infos findet Ihr unter volksbegehren-artenvielfalt.de

Quelle: Volksbegehren Artenvielfalt

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