Es mag romantisch sein, durch den Wald zu wandern, mit ein paar Steaks, Würstchen und einem Grill im Gepäck, doch ist das auch brandgefährlich. Vor allem in den Sommermonaten, während der typischen Grillsaison, ist die Waldbrandgefahr groß. Wer dort grillt, wo es verboten ist, riskiert hohe Bußgelder. Das Grillen im Wald ist in Deutschland allgemein verboten, doch gibt es einige Ausnahmen. Es ist wichtig, sich vorher zu informieren, bevor der Grill in der Natur angezündet und mit Fleisch und anderen Köstlichkeiten bestückt wird.
In Deutschland sind großflächige Waldbrände eher selten, im Vergleich zu den USA oder Griechenland. Dennoch besteht bei langen Trockenperioden und großer Hitze im Sommer Waldbrandgefahr. Die Waldbrandprävention ist Ländersache. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen. An bestimmten Orten ist das Grillen im Wald erlaubt, doch sind auch hier die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. An Plätzen, an denen das Grillen verboten ist, gilt es als illegales Feuer oder Wildgrillen.
Verschiedene Gesetze regeln das Grillen in der Natur:
Dort, wo Grillen in der Natur erlaubt ist, kommt es darauf an, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Das gilt nicht nur für das Grillen im Wald, sondern auch an anderen Stellen in der Natur, beispielsweise in Parks. In Parks und städtischen Grünanlagen legen die Kommunen die entsprechenden Regeln fest. Mitunter gibt es explizit ausgewiesene Grillplätze. Auch im Wald sind teilweise solche ausgewiesenen Grillplätze vorhanden.
Wer in der Natur grillen möchte, sollte Folgendes beachten:
In einigen Städten und Regionen wie in Hannover darf nicht direkt unter Baumkronen gegrillt werden. Um sicherzustellen, dass von der Glut keine Gefahr mehr ausgeht, sollte Sand darüber geschüttet oder Wasser darüber gegossen werden, wenn nicht mehr gegrillt wird.
Es kommt nicht nur auf den Brandschutz und die Brandbekämpfung an. Wichtig ist auch der Schutz der Natur. Dazu zählt, den Grillplatz sauber zu halten und alle Reste und Abfälle zu entsorgen, aber auch, möglichst keinen Lärm zu verursachen.
Für einige Plätze, die zum Grillen ausgewiesen sind, ist eine Anmeldung erforderlich. Wer an einem ausgewiesenen Platz grillen möchte, sollte sich danach erkundigen.
Grillen im Wald ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen. Nur dort, wo Schilder ausgewiesene Grillplätze kennzeichnen, ist Grillen erlaubt. Auch Lichtungen oder Wanderhütten können entsprechend gekennzeichnet sein, sodass dort gegrillt werden darf. Die Ausnahmeregelungen unterscheiden sich, abhängig von den Landesgesetzen. In den meisten Landesgesetzen gibt es solche Ausnahmeregelungen.
In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise möglich, bei der Forstbehörde eine Sondergenehmigung zum Grillen im Wald einzuholen. Ist ein Wald in privatem Besitz, kann mitunter der Besitzer eine Sondergenehmigung erteilen. Er ist jedoch zur Waldbrandprävention verpflichtet und muss die geltenden gesetzlichen Regelungen beachten.
Tipp: Wer an einem dafür ausgewiesenen Platz im Wald grillen möchte, sollte bei der zuständigen Behörde die Details für Zuständigkeiten und Mindestabstand erfragen, um keine Strafe zu riskieren.
Welche Sanktionen für das unerlaubte Grillen im Wald drohen, hängt von den einzelnen Bundesländern und den dort geltenden Gesetzen ab. Nicht nur das Grillen im Wald, sondern auch am Waldrand kann geahndet werden, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird. Zumeist ist ein Mindestabstand von 50 bis 100 Metern zum Waldrand vorgeschrieben. Nur dann, wenn das eigene Grundstück an einen Wald grenzt, genügt ein Abstand von 30 Metern.
Welche Bußgelder drohen, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Am geringsten sind die Bußgelder in Baden-Württemberg mit 55 bis 155 Euro. Die höchsten Bußgelder gelten in Brandenburg mit bis zu 100.000 Euro. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt auch von der Größe der Feuerstelle und vom entstandenen Schaden ab. Nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe kann verhängt werden.
Für die Sanktionen beim Grillen im Wald kann auch die Waldbrand-Warnstufe entscheidend sein. Gilt die höchste Waldbrand-Warnstufe, kann ein offenes Feuer mit einem Bußgeld von 50.000 Euro geahndet werden.
Sanktionen können nicht nur für das Grillen im Wald, sondern auch für andere potenzielle Brandursachen verhängt werden, beispielsweise für das Rauchen im Wald.
Nicht nur im Wald, sondern auch am See kann Grillen verboten sein. Aus Naturschutzgründen gilt ein Verbot für Uferschutzzonen. Sie sind für den Landschaftsschutz vorgesehen. Warnschilder weisen auf das Grillverbot hin. Grillen am See ist auch überall dort verboten, wo keine Hinweise oder Schilder vorhanden sind, die das Grillen erlauben.