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Vor rund vier Wochen kam sie durch unsere Berichte ans Tageslicht – die von einigen Betroffenen so vehement bestrittene „Kiesgrubenaffäre“ aus dem Berchtesgadener Land. Mühsam hervorgeholt (recherchiert) zwischen Autoreifen, Altmetallen, und möglicherweise für das Grundwasser ziemlich problematischen Stoffen. Verborgen hinter einer Mauer des Schweigens – bislang jedenfalls. Denn jetzt zeigen sich dort erste Risse, sprechen immer mehr Eingeweihte (meist noch hinter vorgehaltener Hand), werden vertrauliche Einblicke in offizielle Dokumente gewährt, werden wir bestärkt nicht nachzulassen und weiter zu recherchieren.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

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Stellungnahmen der Betroffenen

Und, es gibt jetzt auch endlich Stellungnahmen der Betroffenen – leider mit einer Ausnahme. Einer der Hauptpersonen – von uns bislang nur als der „Recyclingunternehmer“ bezeichnet – Matthias Moosleitner, entschloss sich sein Schweigen zu beenden und war bereit mit uns persönlich zu sprechen. Ebenso sein Kontrahent, der betroffene Kiesgrubenbesitzer, Stefan Heinz.

Nur ein Verantwortlicher, obwohl er eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten hat, schweigt – allerdings nur uns gegenüber – weiter eisern: Landrat Georg Grabner und sein Pressesprecher.

Allerdings soll sich nun – wie wir vom Flurfunk aus dem Landratsamt hörten – auch das Nachrichtenmagazin „Der SPIEGEL“ in die Vorgänge um die Kiesgrubenaffäre und die mögliche Verstrickung des Landrats eingeschaltet haben. Und siehe da, jetzt soll der Sprecher des Landrats – ja genau der, der uns mit Klagen wegen unserer Berichterstattung drohte – ausführlich auf die Fragen der Hamburger Kollegen geantwortet haben.

Angeblich sogar zu der Beschäftigung einer angeblichen Cousine des Landrats beim Unternehmer Moosleitner, was dieser im Gespräch mit uns als „Blödsinn“ bezeichnete. Ebenso verneinte Moosleitner uns gegenüber energisch eine „besondere, enge Beziehung“ zu Landrat Grabner: „Ich habe überhaupt keine nähere Verbindung zu Herrn Grabner“. Allerdings soll der Pressesprecher des Landrats in seiner Antwort an den SPIEGEL eingeräumt haben, Matthias Moosleitner seit Jahrzehnten zu kennen. Allerdings ohne besondere persönliche Kontakte.

Vielleicht müssen wir ja, um unsere Leser umfassend über die gesamte Angelegenheit zu informieren, ebenfalls, wie der Hamburger Journalist, den Landrat auf Auskunft verklagen? Aber möglicherweise erinnert sich der Pressesprecher des Landrats ja doch noch an die gesetzlichen Pflichten und antwortet auch uns. Mittlerweile hat uns übrigens auch eine bundesweite Tageszeitung aus München kontaktiert. Und ein überregionaler Sender recherchiert in dieser Angelegenheit ebenfalls. Vielleicht gelingt es der überregionalen Presse mehr Licht ins Dunkle zu bringen, nachdem lokale und regionale Medien – noch – konsequent schweigen.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

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„Ich entsorge keine einzige Tonne Müll“ – Unser Gespräch mit dem Recyclingunternehmer

Knapp drei Stunden hat es gedauert, unser Gespräch mit demjenigen, den wir immer als „Recyclingunternehmer“ titulierten, dem vorgeworfen wird, etwas verbuddelt zu haben, was dort nicht hingehört, wo es gefunden wurde. Ein sehr offenes, manchmal auch emotionales Gespräch mit Matthias Moosleitner. Aber ohne Vorbedingungen von seiner Seite!

Das Gespräch kam für uns etwas überraschend zustande, hatte sich doch Moosleitner beharrlich geweigert, auf unsere Fragen zu antworten – Warum? „Ich habe mich einfach geärgert, warum ich so einen Blödsinn in Ihren Fragen überhaupt beantworten muss“. Zum Blödsinn zählt Mossleitner auch die Frage nach der angeblichen Beschäftigung einer Cousine des Landrats in seinem Unternehmen. Er hätte gar nicht gewusst, dass es eine Verwandte von Grabner bei ihm gäbe. Und sie hätte auch gar nichts mit den Vorgängen um die Kiesgrube und Kontrollen durch das Landratsamt zu tun. Das sei reine Verleumdung.

Während das Gespräch anfangs noch ein wenig spannungsgeladen war, „ich will Ihnen in keiner Weise drohen“, wurde es dann sehr schnell sachlich und Moosleitner nutzte ausführlich die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Moosleitner kategorisch: „Ich entsorge keine einzige Tonne Müll! Was wir machen ist mineralischer Abfall, da kann natürlich auch mal Holz oder Eisen drin sein, davon gehen wir aus“. Und ergänzt: „Aber ich bin natürlich nicht immer auf jedem LKW dabei“.

Zur Verdeutlichung bekommen wir ein Gutachten vorgelegt, dass beweisen soll, dass alle „Fremdmaterialien“ entfernt worden sind. Aber Vorsicht! Hier geht es schon los mit den Stolperstricken. Denn man muss ganz genau aufpassen, ob von Fremdmaterialien oder Fremdanteilen die Rede ist! Während unter dem Begriff „Fremdmaterial“ das Material fällt, dass von anderen Lagerstätten, bzw. Grundstücken angefahren wird, fallen unter den Begriff „Fremdanteile“ Materialien, die nicht in das eigentliche Material gehören, so z.B. Eisen, Ziegel, Holz oder Teppiche im Bodenaushub. Und auch bei den Gutachten kommt man ins Stutzen. Denn alle Gutachten, die uns mittlerweile vorliegen, haben lediglich eines gemeinsam: Nämlich, dass sie sich alle widersprechen und keines dem anderen gleicht. Und dass bei angeblich identischem Sachverhalt!

Das finale Gutachten, wurde übrigens von einem Gutachter erstellt, der, zusammen mit einigen anderen Gutachtern, auf einer „Auswahlliste“ vom Landratsamt stand, die Matthias Moosleitner zur Verfügung gestellt wurde. Er konnte sich aus der Liste einen Gutachter auszusuchen, diesen beauftragen und natürlich auch bezahlen. So jedenfalls schilderte es uns Matthias Moosleitner in unserem Gespräch. Ob ein solcher Gutachter als „neutral“ anzusehen ist, darüber streiten sich nicht nur die unmittelbar Betroffenen.

Auch Entsorgungsnachweise wurden uns von Matthias Moosleitner bereitwillig vorgelegt, die bekräftigen sollen, dass unter anderem folgende Materialien aus der Grube entfernt worden seien:

Aber ob jetzt wirklich alles aus der Grube draußen ist? Und wer war denn nun der Bösewicht, der hier sein Unwesen getrieben hat und die Fremdstoffe verbuddelt hat? Darauf bekommen wir auch von Moosleitner keine schlüssige Antwort, sondern nur den Hinweis, dass die Grube leider über viele Jahre für jeden zugänglich war und deshalb nicht nachvollzogen werden können, wer hier etwas abgelagert hat. Er sei es jedenfalls nicht gewesen, aber das Gericht hätte ihm in letzter Instanz nicht geglaubt und zur vollständigen Räumung der Grube verurteilt.

Moosleitner ist es wichtig, auf die vorgeschriebenen Kontrollen, denen er unterliegen würde, hinzuweisen, die von ihm selbstverständlich beachtet würden. Er erwähnt aber auch, dass vor rund 30 Jahren die Vorschriften nicht so streng wie heute gewesen seien. Heute könne so etwas, was vielleicht damals passierte, nicht mehr vorkommen. Alle hätten überall vorgeschriebenen Kontrollen, die Unternehmen müssten zugelassenen Fachleute beauftragen, die stichpunktartigen Kontrollen machten. Moosleitner ist sich sicher, das heute noch etwas einfach so verbuddelt werden könnte – diese Zeiten seien lange vorbei.

Wir fragen uns jetzt, ob das wohl bedeutet, dass noch immer jede Menge Müll irgendwo verbuddelt liegt? Und wir uns noch auf jede Menge tickender Zeitbomben gefasst machen müssen?

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

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„Der eigentliche Verlierer ist die Bevölkerung“ – Unser Gespräch mit dem Kiesgrubenbesitzer Stefan Heinz

Auch der Kiesgrubenbesitzer hat unsere Fragen beantwortet. Ihn haben wir unter anderem gefragt, warum er diesen Prozessmarathon eigentlich immer noch vorantreibt und worauf sich sein Verdacht einer möglichen Umweltgefährdung in der durch seine Grube eingebrachten Materialien gründet.

Stefan Heinz: „Der Vergleich, die Grube vollständig zur räumen, ist eben nicht vollständig erfüllt. Auf dem Grundstück liegen immer noch ca. 2.600 m³ Materialien, bei denen die Verpflichtung besteht, diese vollständig zu entfernen. Nur weil man sich weigert, das zu tun, bin Ich gezwungen zu prozessieren. Ich wäre heilfroh – für mein Seelenheil und wegen der Umwelt – wenn einfach das höchstrichterliche Urteil und der vor Gericht geschlossene Vergleich zur vollständigen Räumung der Materialien nun endlich vollständig umgesetzt würde“.

Denn, „wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist und auch noch einen Vergleich geschlossen hat, in dem er sich erneut verpflichtet hat, etwas vollständig zu entsorgen, und dann aber immer noch einige 1.000 Kubikmeter in der Grube lässt, wie soll man weiter vorgehen?“

Und auf unsere Frage, was hat es mit der Umweltgefährdung, die von den Materialien in seiner Grube ausgehen sollen, auf sich hat, sagt Heinz: „Der Verdacht basiert nicht auf einem Gefühl oder einer persönlichen Meinung von mir, sondern auf der Stellungnahme / Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Traunstein aus 2007 an das Landratsamt (LRA) und der Androhung des LRAs (2008) an mich, die vom Recyclingunternehmer genehmigungswidrig eingebrachte Verfüllung auf meine Kosten(!) entfernen zu lassen“.

„Wenn es keine Umweltgefährdung gäbe, wäre die Androhung des Wasserwirtschaftsamts grundlos gewesen. So Kiesgrubenbesitzer Stefan Heinz, und fragt sich, warum also drohte das LRA mir gegenüber auf Beseitigung, gegenüber dem Verursacher aber nicht?“, so Kiesgrubenbesitzer Stefan Heinz.

Scharf kritisiert Stefan Heinz das Gutachten des von Matthias Moosleitner beauftragten Gutachters: „Der Gutachter konnte oder wollte wohl den gerichtlichen Vergleich und den Begriff ‚ursprüngliche Geländesohle‘ nicht richtig verstehen. Das Untersuchungskonzept für die Erkennung von Umweltgefährdungen bestand bei dem Sachverständigen im Sammeln von Proben und dem Zählen der gefundenen Ziegel-, Beton- und Holzstückchen.“ Ob dieser Vorwurf so in Gänze richtig ist, kann von uns natürlich nicht überprüft werden.

Laut Heinz sind Umweltgefährdungen im Boden aber nach den Vorschriften u.a. mittels chemischer Analysen zu ermitteln, was – so sagt es Heinz – nicht geschah. Er frage sich, wie man sonst Schwermetalle oder krebserregende PAK nachweisen könne? Auch gebe es im Gutachten ‚Unklarheiten‘ bei der Anwendung der amtlichen Definitionen ‚Fremdmaterial‘ und ‚Fremdanteile‘. Heinz: „Als Gutachter nach § 18 BBodSchG sollte man m.E. diese Definitionen in seinen Gutachten fehlerfrei anwenden können“.

Nach eigener Aussage will Kiesgrubenbesitzer Heinz übrigens mit Matthias Moosleitner und den Behörden mehrere Male versucht haben, einvernehmliche Regelungen zu finden – zum Beispiel auch durch den bereits erwähnten Vergleich: „Ich bin weiß Gott nicht der Prozesshansel, als der ich vom Landrat und vom Moosleitner hingestellt werde. Ich habe am 12. Oktober 2018 einen Vergleichsvorschlag gemacht, um endlich ein für alle Mal Ruhe und Gewissheit in die Angelegenheit zu bekommen.

In seinem Vergleichsvorschlag wollte Heinz, dass ein anderes Unternehmen die streitigen Materialien auf Moosleitner-LKWs lädt und das Material nach Vorgaben des Landratsamtes an die entsprechenden Verwertungs- und Entsorgungsstellen verbringen lässt. Aber auch diesen Kompromiss habe die Firma Moosleitner mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 abgelehnt und darauf bestanden, dass der Streit vor dem Landgericht weiter geführt wird.

Heinz betont :„Es steht die Rechtslage im Raum, dass ich als Grundstückseigentümer, für die nicht von mir eingefüllten Materialien dauerhaft verantwortlich sein werde. Um mich nicht, mich möglicherweise wirtschaftlich ruinierenden, Risiken auszusetzten, kann eine Lösung nur darin bestehen, dass alle problematischen Materialien entfernt werden, und die vollständige Entfernung durch ein unabhängiges Gutachten, dass vom Landratsamt akzeptiert wird, bestätigt wird. Sonst werde ich diese Haftung nie los“.

In einem Telefonat mit dem Landrat Georg Grabner will Kiesgrubenbesitzer Heinz massive Vorwürfe zu hören bekommen haben. Sinngemäß sei ihm bedeutet worden, wie er dazu komme, einen so ehrenwerten Unternehmer und Steuerzahler wie Herrn Moosleitner zu verleumden. Da würde man sehen, mit welchen Methoden er, Heinz, arbeiten würde.. Auf seine Frage, was der Landrat mit „meinen Methoden“ meinen würde, sei vom anderen Ende der Leitung nur ein unverständliches Gemurmel gekommen. Dann wäre das Telefonat beendet gewesen. Heinz: „Sie werden verstehen, dass mein Vertrauen in die Neutralität und die sachgerechte Behandlung des Vorgangs im Landratsamt seit dem ins Wanken geraten ist“.

Ist das vielleicht der Grund warum der Landrat und sein Pressesprecher unsere Fragen nicht beantworten wollen und stattdessen unsere Berichterstattung mit Prozessen bedrohen?

Aber was ist jetzt das Ziel des Kiesgrubenbesitzers Stefan Heinz? „Ich glaube, die einzige für die Bevölkerung beruhigende Lösung kann nur in der vollständigen Entfernung und sachgerechten Entsorgung / Verwertung der Materialien bestehen. Und der gutachterlichen Bestätigung, dass das so erfolgt ist. Das Ganze könnte in einer Woche erledigt sein, wenn Matthias Moosleitner es nur wollte. Der eigentliche Verlierer ist aus meiner Sicht die Bevölkerung, der durch schleichende Umweltverschmutzungen auf Dauer die Umwelt zerstört wird“.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

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Kiesgrubenaffäre – So geht es nun weiter

Die Bevölkerung darf gespannt sein, wie es jetzt mit der Kiesgrubenaffäre weitergeht. Vielleicht erhalten wir ja an Heiligabend einen Weihnachtsgruß von offizieller Stelle, in dem auch wir unsere Fragen endlich beantwortet bekommen – ohne Drohung!

Oder uns werden von Mitarbeitern staatlicher Stellen, die sich von der Schweigemauer ihrer Vorgesetzten nicht mehr einschüchtern lassen, weitere amtliche Dokumente zur Einsicht und ggf. Verwertung überlassen.

Schaun’n mer mal. In diesem Sinne – Die Kiesgrubenaffäre ist sicherlich noch nicht vorbei! Wir bleiben weiter dran. Versprochen!

Seit über 20 Jahren liegen ein Recyclingunternehmen und ein Kiesgrubenbesitzer im Berchtesgadener Land im Clinch. Der Recyclingunternehmer steht im Verdacht rund 20.000 Kubikmeter belastetes Material in die Grube des aus Surheim stammenden Besitzers gefüllt zu haben. Laut einem 19 Jahre später ausgestellten Entsorgungsnachweis waren darunter mindestens tausende Kubikmeter Bauschutt, Betonabbruch, Tonnen an Altreifen, Schrott und Abbruchholz.

Der Recyclingunternehmer bestreitet vehement dafür verantwortlich zu sein und droht mit Klagen gegen jeden, der das behauptet. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Unternehmer dennoch im Jahr 2009, das belastete Material auf eigene Kosten vollständig beseitigen zu lassen.

Da bis heute nach Ansicht des Grubenbesitzers immer noch nicht alle Problemmaterialien vollständig beseitigt wurden, läuft am Landgericht Traunstein ein weiteres Verfahren auf Umsetzung des Urteils. Der Streit selber zieht mittlerweile immer größere Kreise. Weit über den Landkreis hinaus.

So beklagt der Eigentümer der Kiesgrube das Desinteresse des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts, an einer amtlichen Anordnung, die Materialien aus der Grube vollständig entfernen zu lassen. Nach Meinung des Landratsamts handele es sich um eine private zivilrechtliche Angelegenheit, in die man sich nicht einmischen wolle.

Landrat Georg Grabner spricht in einer Antwort auf diverse Fragen zu einer möglichen Umweltgefährdung von einem „Rachefeldzug“ gegen einen bekannten Abfallunternehmer. Auf Nachfrage eines Hamburger Journalisten blieb er aber die Antwort schuldig, ob und wie er diesen Vorwurf belegen könne.

Der Kiesgrubenbesitzer, der von seinen „Gegnern“ gern unter anderem als „Querulant“, „Prozesshansl“ und „Oberbodenschützer“ bezeichnet wird, sieht sich seiner Meinung nach aber einer existenzgefährdenden Situation ausgesetzt.

Sollten nämlich in der Grube eines Tages Altlasten auftauchen, oder sich die Umweltgesetze bezüglich der unerlaubt abgelagerten Materialen verschärfen, dann müsste er dafür haften und den Kopf für ein Problem hinhalten, das er nicht verursacht hat. Diese Haftungsansprüche würden seinen wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Fragen über Fragen an alle Betroffenen

Während im Berchtesgadener Land der Kiesgrubenbesitzer und der Recyclingunternehmer die Gerichte, das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt beschäftigen, werden jetzt auch immer mehr überregionale Medien auf die Geschichte aufmerksam. Sowohl die Behörden, als auch die beiden Beteiligten sehen sich derzeit mit der Beantwortung zahlreicher Fragen konfrontiert, auf dessen Antworten mit Spannung gewartet wird.

Da das Landratsamt Berchtesgaden aber nur teilweise auf die umfangreichen Fragen eines Hamburger Journalisten geantwortet hat und weitere Auskünfte ablehnte, wurde jetzt der Landrat Georg Grabner beim Verwaltungsgericht München auf Auskunft nach dem Bayrischen Pressegesetz Artikel 4 und Art. 3 des Bayrischen Umweltinformationsgesetzes verklagt. Auch wir baten die Betroffenen um Antworten auf unter anderem diese Fragen – auch um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben:

Wir fragten unter anderem das Wasserwirtschaftsamt Traunstein:

Ergänzend dazu fragten wir das Landratsamt unter anderem

Wir fragen uns nun:

Der Recyclingunternehmer erhielt ebenfalls von uns einen Fragenkatalog. Wir fragten ihn unter anderem:

Landrat Georg Grabner (c)Petra Sobinger

Landrat Georg Grabner (c)Petra Sobinger

Das große Schweigen

Während Landrat Georg Grabner und der Recylingunternehmer (beide CSU) es vorzogen unsere Fragen bislang nicht zu beantworteten, hat dankenswerterweise immerhin das Wasserwirtschaftsamt zumindest teilweise Stellung genommen.

Wir hoffen aber weiterhin auf weitere Stellungnahmen und werden selbstverständlich in einem der nächsten Berichte zu diesem Thema, dann auch die Meinung dieser beiden Betroffenen veröffentlichen.

Gerade bei dem so wichtigen Thema Umwelt- und Gewässerschutz sollten unserer Meinung nach die Betroffenen nicht mauern, sondern offen und transparent ihre Sicht der Dinge klar legen. Vor allem aber der zuständige Landrat Georg Grabner.

Das Wasserwirtschaftsamt teilte uns zunächst erklärend mit, dass das „betroffene Flurstück durch das WWA TS hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Leitfadens (Anmerkung seit 2001) überwacht wird und Verfüllungen in Gruben nach dem Leitfaden zuerst vom Betreiber überwacht werden müssten. Zu dieser Eigenüberwachung gehören laut den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes:

Weiterhin erhielten wir u.a. die Auskunft, dass „dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein nicht bekannt sei, welche Materialien insgesamt eingebracht wurden und in den 1980er und 1990er Jahren derartige Kiesgruben 1-3 Mal jährlich per Augenschein kontrolliert wurden.

Außerdem teilte uns das Wasserwirtschaftsamt noch mit, dass „Schürfungen im betreffenden Gebiet Fremdanteile unter 1% ergeben hätten und außer einem Teppichrest kein Müll festgestellt worden sei. Damit sei aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch kein Altlastenverdacht gegeben. Somit könnten die bisher verfüllten Materialien aus wasserwirtschaftlicher Sicht in der Kiesgrube belassen werden.

Soweit wasserwirtschaftlich relevante Auffälligkeiten erkannt wurden, seien diese beanstandet. Beim aktuellen Verfüllabschnitt würden die Aufzeichnungen der Eigen- und Fremdüberwachung geprüft und etwaigen dort festgestellten Auffälligkeiten nachgegangen“.

Laut dem Wasserwirtschaftsamt, so heißt es weiter in dem Schreiben:

Ein Ende dieser Geschichte ist derzeit noch nicht in Sicht und wir sind gespannt, welche weiteren Antworten eventuell noch eingehen und wie es weitergeht.

Aber vielleicht tragen ja das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt (und vielleicht sogar der Recyclingunternehmer) gemeinsam dazu bei, die Sorgen der Bevölkerung in diesem konkreten Fall durch geeignete amtliche Maßnahmen zu zerstreuen.

Wir bleiben in jedem Fall dran und werden weiter berichten.

Die Auflösung lest Ihr in Kürze auf www.be-outdoor.de

Auch spannend zu diesem Thema auf be-outdoor.de: Umweltskandal im Berchtesgadener Land – Landrat auf Auskunft verklagt!…

Ehemalige Kohlestätten, Bergbau- und Kiesgruben verwandeln sich immer mehr in grüne Lungen zum Entspannen, für die Naherholung und für uns Outdoorliebhaber. Sei es im offenen Zustand, zum Beispiel als Baggersee oder als befülltes Gelände, das wieder neu begrünt wird. Ähnlich wie bei Mülldeponien, herrschen hier strenge Gesetze und Vorgaben, damit keine Schadstoffe ins Grundwasser oder in die Umwelt gelangen.

Die Vorgaben, was wie in einer Kiesgrube oder Mülldeponie landen darf sind lang und umfangreich, die Unternehmen, die diese Arbeiten erledigen sind gesetzlich dazu verpflichtet diese einzuhalten. Hohe Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung, von dem Schaden für die Bevölkerung und der Umwelt mal ganz abgesehen. So weit so gut.

Eigentlich war der Hintergrund für das Verfassen dieses Artikels die Erstellung einer Übersicht, wo sich all diese grünen Oasen befinden, die früher einmal einem ganz anderen Zweck zugeordnet waren und nun der Erholung dienen sollen oder zumindest eine Augenweide für den Betrachter werden wollen. Aber dann kam alles ganz anders.

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Umweltskandal statt grüne Lunge?

In unserer Recherche rund um die grünen Lungen sind wir auf Kiesgruben in Saaldorf-Surheim und in Berchtolding im Berchtesgadener Land gestoßen, und auf diverse Prozesse, die seit vielen Jahren geführt werden. Immer geht es um den in verschiedenen Gerichtsverfahren geäußerten Verdacht, dass rund um die Kiesgrube in Saaldorf-Surheim eine erhebliche und seit Jahren andauernde Umweltgefährdung vorliegen könnte. (Laut Bescheid 1995, WWA 2007, LRA 2007).

Vieles an diesem Sachverhalt ist widersprüchlich. Vieles könnte nur endgültig von Fachleuten – zum Beispiel vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein – eindeutig geklärt werden. Wir haben uns deshalb bemüht, alle Seiten zu hören und Licht ins Dunkel bzw. in die Praktiken der Abfallentsorgung zu bringen. Leider ohne greifbares Ergebnis. Deshalb meinen wir, dass eine amtliche, neutrale Klärung der seit Jahren im Raum stehenden Vorwürfe längst überfällig ist.

Der Sachverhalt

Ein Entsorgungsunternehmen soll eine Kiesgrube in Surheim statt mit unbelastetem Aushubmaterial, mit vielen tausend Kubikmetern belasteten Abfällen aufgefüllt haben.

In diversen Schriftwechseln und Gutachten wird behauptet, dass Nachforschungen ergeben hätten, dass Tonnen von Altreifen, Abbruchholz, Bauschutt, und Metallteile ans Tageslicht befördert wurden. Dazu noch Sanitärartikel, mehrere Ölheizungen und Materialien mit Stoffen, deren krebserregende Wirkung nicht auszuschließen ist.

Entsprechende Fotos und Protokolle eines Gutachters liegen uns vor.

Eigentlich alles Materialien, die in einer ehemaligen Kiesgrube und einem grundwassersensiblen Bereich absolut nichts verloren haben. Insider der Abfallwirtschaften berichten, dass bei illegaler Abfallentsorgung, damit niemand Verdacht schöpfen kann, belastete Materialien unter einer Schicht unbedenklichen Materials verborgen werden.

Ob und von wem das auch in der Grube Suhrheim gemacht wurde, dass ist Gegenstand zahlreicher zivilrechtlicher Prozesse. Laut Urteil des OLG München, ist aber der Recyclingunternehmer für die Verfüllung verantwortlich und damit auch für die Beseitigung des Problemabfalls.

Der Kiesgrubenbesitzer begann vor Jahren, als er von den möglichen Gefahren in seiner Grube erfuhr, einen Gerichtsmarathon gegen das Recyclingunternehmen. Er beschuldigt das Unternehmen, illegale Abfallentsorgungen in seiner Grube vorgenommen zu haben. Ziel seiner Klagen war es, die vollständige Beseitigung des belasteten Materials zu erreichen.

Laut verschiedener Aussagen vor dem Landgericht Traunstein und dem Oberlandesgericht München wurde auf die Frage, wie es denn überhaupt zu den illegalen Ablagerungen in der Grube habe kommen können, vom Recyclingunternehmer der große Unbekannte ins Spiel gemacht.

Was aber letztendlich das Oberlandesgericht (OLG) nicht beeindruckte.

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Der große Unbekannte oder doch der heimische Unternehmer?

Das OLG zeigte sich davon überzeugt, dass die im Landkreis bekannte Größe in der Abfallentsorgungsbranche für die Verursachung verantwortlich sei.

Der neutrale Beobachter wird sich über die folgenden Punkte so seine Gedanken machen:

Blättert man weiter in den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen, so findet sich die Kopie eines Bescheides, den das Landratsamt BGL bereits am 5. September 1995 gegen diesen Unternehmer erlassen hat, mit der Aufforderung, die weitere Verfüllung der Kiesgrube mit grundwassergefährdendem Material einzustellen.
Sowohl dem Landratsamt BGL als auch dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein muss also laut diesem Bescheid schon am 28. August 1995 bekannt gewesen sein, dass die Verfüllung „mit zum Teil grundwassergefährdenden Materialien“ erfolgt ist und dass sich auch sonst größere Mengen bedenklicher Materialien in der Grube befinden könnten.

Bedenklich oder Unbedenklich?

Der Grubenbesitzer forderte im weiteren zeitlichen Verlauf die Recycling-Firma auf, diese Materialien zu beseitigen. Es passierte allerdings erstmal nichts. Der Unternehmer kommt dem Wunsch nicht nach und argumentierte vor Gericht, dass „das belastete Material nicht von ihm stamme und er auch nicht wisse, wer es in der Grube abgelagert hätte. Der Beweis, dass er der Verursacher ist, sei also nicht erbracht. Laut seiner Aussage handle es sich um eine wilde Müllablagerung, für die man ihn nicht zur Verantwortung ziehen könne. Außerdem gäbe es einen Vertrag zwischen ihm und dem Grubenbesitzer, dass die Grube mit unbedenklichem Aushubmaterial verfüllt werden dürfe und da dieser Begriff juristisch nicht definiert sei, fehle dem Grubenbesitzer die Grundlage, um gegen ihn überhaupt klagen zu können. Vielmehr gelte: Die eingebrachten Materialien hätten nach dem Recht, das zum Zeitpunkt ihrer Einbringung galt, legal eingebracht werden können“.

Die unterste Instanz, das Landgericht Traunstein, ist dieser Argumentation zunächst gefolgt und hat dem Recycling-Unternehmer Recht gegeben.

Umweltskandal im Berchtesgadener Land? (c)privat

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Ab in die nächste Gerichtsinstanz

Der Grubenbesitzer hat sich daraufhin an das OLG in München gewandt, das nun ihm in allen Punkten Recht gab und das Urteil vom Landgericht Traunstein am 18. Februar 2009 aufhob. Der Unternehmer wurde verurteilt „alles vorhandene Füllmaterial“ auf seine Kosten zu entfernen, soweit es sich nicht um unbelastetes Bodenaushubmaterial handelt.
Das Argument, dass das belastete Material nicht von dem Recyclingunternehmer, eingebracht worden sei, weist das OLG München zurück mit der Begründung, dass sich dessen Firma zur Sicherung der Grube verpflichtet habe und deshalb für die eingebrachten Materialien auch verantwortlich sei.

Auch das Argument, dass der Begriff „unbelastetes Material“ juristisch nicht definiert sei und das Material damals legal habe eingebracht werden können, lassen die Richter am OLG München nicht gelten. Sie verwiesen vielmehr auf den Grundsatz von „Treu und Glauben“, der auch für diesen Vertrag gelte. Deshalb hätte der Unternehmer, auch wenn der Begriff juristisch nicht definiert sei, bedenken sollen, was der Grubenbesitzer bei der Vertragsunterzeichnung habe erreichen wollen.
Trotz des eindeutigen Urteils passierte erneut erstmal nichts. Die mögliche Umweltgefährdung dauerte an.

Erst vier Jahre nach dem Urteil begann der Unternehmer mit der Teilberäumung

Aber dann weigerte sich der Unternehmer wieder das Urteil des OLG vollständig umzusetzen und der Grubenbesitzer musste erneut gegen den Unternehmer auf Vollstreckung des OLG-Urteils klagen. Dies führt zu einem zweijährigen Verfahren am Landgericht Traunstein, das am 19. April 2016 mit einem Vergleich endete:

Der Recycling-Unternehmer erklärte sich bereit, dass in sogenannte „Haufwerke“ umgelagerte Fremdmaterial bis zur ursprünglichen Geländesohle aus der Grube zu entfernen. Das Landratsamt BGL soll die Beseitigung überwachen und amtlich erklären, wenn er den Vergleich erfüllt habe. Und nun wird es wirklich spannend:

Laut diverser Unterlagen soll der Unternehmer die Altlasten bis auf circa 2.600 Kubikmeter entfernt haben. Aber trotz dieses verbleibenden Restes, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land dem Unternehmer bestätigt, dass der Vergleich erfüllt sei, da das verbliebene Material weniger als ein Prozent Fremdanteile enthalte.
Nicht zu finden in dieser Bestätigung ist allerdings:

Damit ist die Geschichte aber immer noch nicht zu Ende, denn der Grubenbesitzer will sich damit nicht zufrieden geben und verweist auf den Vergleich, in dem sich der Unternehmer zu einer vollständigen Entfernung seiner Materialien aus der Grube verpflichtete. Von „Fremdanteilen“ sei da nirgends die Rede. Außerdem habe die Kreisbehörde selbst in ihrem Genehmigungsbescheid für die Wiederverfüllung der Grube „ausschließlich Bodenaushub ohne Fremdanteile“ gefordert.
Somit ist weiterhin ein gerichtsanhängiger Streit im Gange, der sich um die noch immer vorhandenen circa 2600 Kubikmeter belastetes Füllmaterial in der Grube dreht.

Neverending-Story seit über 20 Jahren

Betrachtet man diese „Neverending-Story“ mal mit ein wenig Abstand, dann bekommt selbige eine ganz schöne Schieflage. Denn:
Dem kritischen Leser all dieser Unterlagen stellt sich recht schnell die Frage, warum die Behörden so desinteressiert erscheinen?

Die einzige für uns bislang belegte Aktivität des Landratsamtes besteht laut offizieller Info darin, dass im Wasserwirtschaftsamt Traunstein nachgefragt worden sei, wie dieser Müll zu beurteilen sei und ob bzw. wie das Landratsamt aktiv werden soll. Bei dem Einzugsgebiet handelt es sich übrigens um die Sur, einen Nebenfluss der Salzach.
In die möglicherweise nicht sach- und fachgerechte Verfüllung der Grube ist übrigens noch ein weiterer Recycling-Unternehmer involviert, der auch in verschiedenen Prozessen auf vollständige Entsorgung belasteter Materialien verklagt wurde.

Laut vorliegender Informationen hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) überraschenderweise eine Gefährdung des Grundwassers verneint. Warum und auf Basis welcher Erkenntnisse ist uns allerdings nicht bekannt. Merkwürdig ist, dass einerseits zwar das Vorhandensein belasteten Materials nicht ausgeschlossen wird, aber es wird auch kein erkennbares Interesse deutlich, Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Umwelt sicherstellen.

Das Landratsamt scheint nach uns vorliegenden Unterlagen stets geneigt zu sein, den Behauptungen des Unternehmers zu glauben. Denn ausnahmslos Gutachten, die von ihm erstellt werden, werden von den betroffenen Ämtern geglaubt. Gegengutachten vom Grubenbesitzer werden dagegen stets verworfen.
Eigene, neutrale, Untersuchungen die seitens des Landratsamt durchgeführt worden wären, mit denen die Unbedenklichkeit, oder die Gefährdung hätten belegt werden können, liegen nach unser Kenntnis nicht vor. Angebliche Begründung: Man wolle keinen Gutachterstreit unterstützen.

Umweltskandal im Berchtesgadener Land? (c)privat

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Und wie geht es in der Kiesgrube weiter?

Wenden wir uns wieder der ordnungsgemäßen Entsorgung des belasteten Materials in der ehemaligen Kiesgrube zu. In den uns vorliegenden Unterlagen vermisst man den endgültigen Nachweis, dass die Entfernung der illegalen Materialien vollständig abgeschlossen ist. So soll das Material vom Recyclingunternehmen zwar in die etwa zwei Kilometer entfernte Kiesgrube bei Berchtolding gebracht worden sein. Laut einem Gutachten durfte das Material in der Grube Berchtolding angenommen und aufbereitet werden.

Ob die verschiedenen Materialien dort getrennt und wie sie weiter entsorgt wurden und werden, nun, darüber liegen allerdings keine Hinweise vor. Nicht geklärt ist, was mit den Abfällen – Altholz, Teppichresten, Kunststoffen, Metallen usw. geschehen ist, die in den abgefahrenen Materialen enthalten waren.
Wem seine Umwelt auch nur ein wenig am Herzen liegt, dem stellt sich rasch die Frage, ob die Entsorgung belasteten Abfalls seitens der zuständigen Behörde ausreichend konsequent kontrolliert wurde und ob wirklich allen amtlichen Vorschriften voll umfänglich genüge getan wurde.

Wer sich ein wenig generell mit dem Thema Recycling, Abfallentsorgung, beschäftigt, dem wird unter der Hand zugeraunt, dass Unternehmen, die sich an Vorschriften vorbeimogeln, bis zu siebenstellige Beträge im Jahr einsparen könnten. Die einen sagen, dass das Neid von wenig erfolgreichen Abfallunternehmern sei. Die anderen sagen, dass das in der Branche wohl nicht unüblich ist und mit zu dem zum Teil schlechten Ruf der Abfallentsorger beigeträgt.

Eines ist sicher, unser Grundwasser, unsere Natur ist ein lebenswichtiges Gut und es sollte eigentlich allen Beteiligten daran gelegen sein sollte, dieses zu schützen. Mit allen Mitteln. Und – wenn es denn sein muss – mit aller Strenge!

Viele Fragen – Wenig Antworten

Basierend auf den uns vorliegenden Informationen sollen in den letzten Wochen die Betroffenen mit zahlreichen Fragen zum Thema „Illegale Abfallbeseitigung im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Berchtesgaden“ konfrontiert worden sein. Offensichtlich hat das Thema mittlerweile weit über die Region hinaus journalistisches Interesse geweckt.

So sollen dem betroffenen Recyclingunternehmer, dem Landrat des Landratsamt Berchtesgadener Land, dem betroffenen Grubenbesitzer, dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein und den mit der Angelegenheit befassten Gutachtern, umfangreiche Fragenkataloge geschickt worden sein, mit deren Beantwortung die recherchierenden Kollegen ein wenig Licht in das mehr als diffuse Dunkel bringen möchten. Allerdings, haben wohl einige Betroffene gar nicht geantwortet, andere angeblich nicht vollständig.

Und auch die hohe Politik beschäftigt sich nun ebenfalls mit den Vorgängen. So fragte die grüne Landtagsabgeordnete Sengl die bayrische Staatsregierung:

„Wie oft wurde die ordnungsgemäße Verfüllung der Grube Berchtolding im Landkreis Freilassing des Unternehmers Moosleitner in den letzten 10 Jahren kontrolliert, auf was wurde kontrolliert und welche Behörde ist zuständig für die Kontrolle?“

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

„Zuständig für den rechtlichen Vollzug des Verfüllbescheids ist das Landratsamt Berchtesgadener Land. Nach Auskunft des für die Vor-Ort-Kontrolle zuständigen Wasserwirtschaftsamts Traunstein wurde die Grube der Firma Moosleiter in Berchtolding, Landkreis Berchtesgadener Land, in den letzten 10 Jahren in der Regel 3-mal jährlich im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht in Augenschein genommen. Dabei waren nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinsichtlich der Verfüllung keine wasserwirtschaftlich relevanten Auffälligkeiten oder Abweichungen von den Bescheidsanforderungen feststellbar“.

Eine „Kontrolle“ erfolgte also offensichtlich nicht. Eine über die in Augenscheinnahme (nach vorheriger Anmeldung?) hinausgehende Überprüfung fand offensichtlich nicht statt.

Welche Fragen an die Betroffenen gestellt wurden, was die Befragten geantwortet haben, bzw. nicht beantwortet haben, warum jetzt der Landrat Georg Grabner beim Verwaltungsgericht München auf Auskunft verklagt wird, lest Ihr hier…

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