Aufgepasst in Wald und Flur
Die schlimmsten Schäden sind repariert, die Trümmer langsam beiseite geräumt. Doch die Spuren Hochwasser- und Flutkatastrophen sind noch immer sichtbar.
Aus der Tierwelt
Auch in der Tierwelt: Die schlimmsten Schäden sind repariert, die Trümmer langsam beiseite geräumt. Doch die Spuren der Hochwasser- und Flutkatastrophen des Frühsommers sind noch sichtbar, nicht nur in den Dörfern und in der Landschaft, auch die Tierwelt hat gelitten. Die Bruten vieler Bodenbrüter sind weggeschwemmt worden, Junghasen, Rehkitze und der Nachwuchs vieler anderer Wildtiere an Kälte, Nässe und Erschöpfung eingegangen.
Schützendes Recht
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber einen „Notfall-Paragraphen“ ins Jagdgesetz geschrieben: Der Art. 29 Absatz 2 Nr. 6 des Bayerisches Jagdgesetz, verbietet die Jagdausübung auf „Wild, das durch Überflutungen … in Not geraten oder zum Verlassen der Einstände gezwungen worden ist“. Und auch die Abschussplanung gilt nach derartigen Katastrophen erstmal nicht mehr. Dazu regelt die AVBayJG in § 15: „Ändern sich nach Bestätigung oder Festsetzung des Abschussplanung die für die Abschussplanung maßgebenden Verhältnisse … als unrichtig, so hat die Jagdbehörde auf Antrag des Revierinhabers … die erforderliche … Verminderung der Abschußzahlen zu verfügen … .“
Jetzt dem Wild Ruhe lassen!
Deshalb bittet der Verein „Wildes Bayern e.V., der sich für den Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen einsetzt, um die Mithilfe der Jäger, Grundeigentümern und Naturfreunde. Herzogin Helena in Bayern, 1. Vorsitzende: „Wenn in Ihrem Gebiet großflächig Einstände überschwemmt worden sind oder langanhaltender Dauerregen den wilden Nachwuchs schwer getroffen hat, dann sprechen Sie mit dem zuständigen Revierinhaber.
Die Jäger können sofort einen entsprechenden Antrag bei ihrer unteren Jagdbehörde stellen. Und die Jagdausübung sollte in den betroffenen Gebieten auch ruhen, bis die notwendigen Wildeinstände, ausreichend Deckung und Äsung wieder vorhanden sind.
Aufgepaßt in der Jagdsaison Und wer im Herbst mit gutem Gewissen auf Hase, Fasan oder Enten jagen will, sollte im Sommer die Bestände zählen oder die Jagdstrecke im Herbst genau unter die Lupe nehmen. Werden mehr Erwachsene als Jungtiere erlegt, dann gilt die Jägerregel: „Hahn in Ruh“ und Ende der Jagd. Zeigen wir Solidarität mit allen Katastrophenopfern dieses Sommers.“
Quelle: Verein „Wildes Bayern“ e.V.